(mit Nachtrag 17.07.2024 am Schluss)
Wissen Sie, was unter dem Begriff „Leitbild der Gemeinde Seehof“ zu verstehen ist? Zur Einhaltung dieses Seehofer Leitbilds sollen sich dem Willen des Gemeindevertreters Baden (ABSH) nach, leider unterstützt durch die CDU-Fraktion und die Mehrheit der Gemeindevertretung, alle Gemeindevertreter über eine ausdrückliche Erklärung zukünftig „freiwillig“ selbst verpflichten.
Auf Betreiben des Gemeindevertreters Baden und mit Unterstützung der CDU-Fraktion wurde durch die Gemeindevertretung in deren Geschäftsordnung folgender § 1 eingefügt:

So wünschenswert ein anständiger Umgang (auch) in der Gemeindevertretung ist, handwerklich ist die Regelung total „verkorkst“. Das fängt an mit dem bemühten „Leitbild der Gemeinde“, welches weder definiert wird, noch auf eine Leitbilddiskussion in der Gemeindevertretung zurückgreifen kann. Fragen Sie einmal eine Einwohnerin/einen Einwohner Seehofs, was das „Leitbild der Gemeinde“ ist. Eine inhaltliche Antwort würde verwundern.
Die Regelung ist im Übrigen vielfach zu unbestimmt:
Es ist von zwei unterschiedlichen möglichen Unterzeichnungszeitpunkten einer Erklärung durch die Gemeindevertreter die Rede, einmal zu Beginn einer Sitzungsperiode, spätestens aber ein Jahr vor deren Ablauf. Eine Erläuterung zu diesen unterschiedlichen zwei Zeitpunkten gibt es nicht. Weiter soll die Erklärung freiwillig von jedem einzelnen Mitglied der Gemeindevertretung abgegeben werden. Soll die Bindungswirkung nur und erst dann eintreten, wenn jeder Einzelne sich verpflichtet hat? Was bewirkt die Verweigerung der Selbstverpflichtung eines einzelnen Gemeindevertreters? Darf man als Gemeindevertreter nicht mehr zur bisherigen Fachärztin gehen, weil diese jetzt auch Gemeindevertreterin ist? Darf man in einer Filiale eines Einkaufsmarktes in Schwerin nicht mehr einkaufen gehen, weil eine Gemeindevertreterin dort Filialleiterin ist? Muss ein Gemeindevertreter bei einem Unfall den herbeieilenden Rettungssanitäter zurückweisen, weil dieser auch Gemeindevertreter ist?
Das „Durchdrücken“ dieser Änderung der Geschäftsordnung im „Hau-Ruck-Verfahren“ ohne vorbereitende Diskussion mit der Behauptung, so kehre endlich Anstand und guter Umgang untereinander in der Gemeindevertretung ein, ist nach Auffassung des Autors dieses Blogs ein Musterbeispiel populistischen Agierens. Dass der antragstellende Gemeindevertreter Baden in der Vergangenheit häufiger selbst ohne gebotenen Anstand aufgetreten ist, ist ein anderes Kapitel, das spielte hier offenbar keine Rolle. Populistisch wird eine eigene Volksnähe und Sehnsucht nach anständigem Verhalten vorgegaukelt, in Wirklichkeit aber das, was die Einwohnerschaft mehrheitlich will und gutheißt, nämlich tatsächlich ein von Anstand und Respekt geprägtes demokratisches Miteinander, eher durch das „Durchpauken“ einer völlig unstimmigen Regelung erneut verletzt. Aus dem Internet wurde eine Ethikregelung eines großen Unternehmens oder einer Landes- oder Bundesverwaltung kopiert – und ohne Nachdenken und durchdachte Anpassung in die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung einer 950-köpfigen Gemeinde eingefügt. Das ergibt schon der für den Ort unpassende Sprachstil („Compliance-Brandmauer“, „Schutzzweck der Norm des § 108 e StGB“, „geheimes Junktim“). Erstaunlich, dass sich hierfür die erforderlichen Handzeichen für eine Mehrheit fanden.
Die Aufnahme des Paragrafen in die Geschäftsordnung bewirkt für sich im Übrigen gar nichts. Sie ist eine reine Showveranstaltung gewesen, die nun dauerhaft (bis zu einer Korrektur) in der Geschäftsordnung nachzulesen ist.

Nachtrag vom 17.07.2024:
In seiner konstituierenden Sitzung der Wahlperiode 2024-2029 am 16.07.2024 hat die Gemeindevertretung Seehof sich eine neue Geschäftsordnung gegeben. Der „Ehtik-Kodex-Paragraf“ wurde — obiger Kritik folgend — gänzlich gestrichen.
Die neue Geschäftsordnung wurde einstimmig ohne Gegenstimmen beschlossen. In dem aktuellen § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung stattdessen aufgenommen wurde wiederholend der neu in der Kommunalverfassung M-V geregelte § 29 Abs. 1 Satz 2:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung sind zu von gegenseitigem Respekt getragenen Umgangsformen verpflichtet, mit denen die Würde der Gemeindevertretung als Ort der demokratischen Willensbildung gewahrt wird.

