Perle und Problemkind: Die Badestelle am Ende der Seestraße

Die Badestelle in Seehof, eine kommunalpolitische Bestandsaufnahme 

Die Badestelle ist das Wahrzeichen von Seehof und wird von jung und alt gut angenommen. Seit der zweiten Hälfte der 1940er Jahre etablierte sich hier für das bevölkerungsmäßig nach dem Krieg stark wachsende Dorf Seehof eine Badestelle, die benachbart schnell auch zum Sommerzelten für die Dorfjugend und dann auch für auswärtige Betriebe führte: Die Keimzelle des in den 1950er Jahren dann wachsenden Campingplatzes. 1991 wurde der bestehende Campingplatz seitens der Gemeinde „privatisiert“: Die Gemeinde übertrug mittels eines Erbbauvertrages den Campingplatz einschließlich der Badestelle für 50 Jahre auf den heutigen Campingplatzbetreiber. 1994 wurde der Vertrag geändert. Die Badestelle wurde aus dem Campingplatz ausgegliedert. Die gemeindlichen Flächen ab der rot markierten nördlichen Grenze des Flurstücks 41 (Seestraßenflurstück) fielen in die Zuständigkeit der Gemeinde zurück. Der heute vorhandene grüne Maschendrahtzaun nördlich des DRK- Blockhauses weist dem Campingplatz zu Unrecht einen Grundstücksstreifen zu. Den könnte die Gemeinde einfordern.

Das obige Luftbild lässt im Übrigen weiter erkennen, dass die Badestelle nur teilweise auf Seehofer Eigentumsflächen betrieben wird (Flurstücke 65/3 und 41). Der südöstliche Teil der Liegewiese und die Wasserfläche stehen im Eigentum des Bundes (Wasserwirtschaftsamt Lauenburg, der Schweriner Außensee ist Bundeswasserstraße).

Problemkreis 1: Überlastung der Badestelle selbst und der anliegenden Straßen durch Pkws

In der Ferienzeit im Sommer trifft man in der Badestelle weit überwiegend keine Seehofer, sondern Nutzer des angrenzenden Zelt- und Campingplatzes sowie Schweriner und Urlauber der Region Schwerin an. Natürlich ist es begrüßenswert, dass Seehof über die Badestelle bei vielen Menschen einen guten Ruf gewonnen hat. Dazu beigetragen hat sicherlich auch die SVZ, in deren Berichten über Badestellen der Region die in Seehof über Jahre hinweg immer gut abgeschnitten hat. Aufgrund des Zuspruchs der Badestelle meiden allerdings viele Seehofer an Tagen mit hochsommerlichen Temperaturen die eigene gemeindliche Badestelle zu den „Stoßzeiten“ …

Eine Negativseite ist auch, dass in den Ferientagen bei gutem Wetter im Sommer häufiger ein Parkchaos auf dem kleinen Badestellenparkplatz oberhalb der Badestelle entsteht.

Aber auch in der Seestraße und im Eschenweg wird die Einwohnerschaft durch verbotswidrige Falschparker und den Parkverkehr genervt. Die Falschparker gefährden auch die Sicherheit und Ordnung (Ausrücken der Feuerwehr, Notarztzufahrten, Zustellung von Grundstücksausfahrten). Das für die Ahndung von Falschparkern zuständige Amt Lützow-Lübstorf sieht sich personell trotz etlicher Vorstöße der Gemeindeführung nicht in der Lage, zu den Zeiten, in denen massenhaft Parkverstöße erfolgen, einen befugten, hoheitlich handelnden Mitarbeiter vor Ort einzusetzen, um die Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Dies, obwohl die „Knöllcheneinnahmen“ insoweit dem Amtshaushalt zugutekämen und die Einnahmen den temporären Einsatz eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes in den wenigen Sommerwochen refinanzieren würden.

Unabhängig von den Parkproblemen gibt es bisweilen auch das Problem der Überfüllung der Badestelle. Die von der Gemeinde beauftragte Badeaufsicht vom Deutschen Roten Kreuz sieht sich zutreffender Weise für die zeitweise Schließung der Badestelle wegen Überfüllung nicht zuständig. Eine temporäre Schließung müsste jeweils die Gemeinde selbst aussprechen, wie dies 2020 und 2021 während der COVID19-Pandemie an einigen Tagen praktiziert wurde („Wegen Überfüllung vorübergehend geschlossen“). Durch das große Wickendorfer Neubaugebiet hat sich die potentielle Belastungssituation der Badestelle nochmals verstärkt.

Problemkreis 2: Die Badestelle als Kostenfaktor im gemeindlichen Haushalt

Neben der verkehrlichen Belastung und der bisweilen auftretenden Überfüllung der Badestelle und ihrer Liegewiese stellt die Badestelle für den gemeindlichen Haushalt auch eine wiederkehrende Belastung dar. Jahr für Jahr muss die Gemeinde im Haushalt Personalkosten für die Bewachung der Badestelle in den Ferienwochen (DRK 6.000 €) und für einen geringfügig Beschäftigten (3.000 €), der in den Sommerwochen für die Sauberkeit des Steges, der Liegewiese und der Toilettenanlage aufkommt, aufbringen. Daneben fallen natürlich auch Grünpflegekosten, Erhaltungskosten für die Liegenschaft einschließlich Toilettenhaus und DRK-Blockhaus an. Im gemeindlichen Haushalt sind seit Jahren einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungsbeträge Kosten etwa mit 30.000 € pro Jahr als Belastung eingestellt:

Problemkreis 3: Haftung der Gemeinde für ihre Badestelle

Die Gemeinde muss sich einen Kopf darüber machen, wie es mit der Badestelle weitergehen soll. Dabei hat sie zu beachten, dass ein jeglicher Ausbau der Badestelle – also die Vermehrung der Attraktivität durch etwa einen Steg (bereits vorhanden), eine Rutsche, einen Sprungturm, ein Schwimmponton, aber auch die Bereitstellung zusätzlicher Spielgelegenheiten im Liegewiesenbereich, die Erhebung eines Eintrittsgeldes – das Haftungsrisiko der Gemeinde erhöht. Zum Schutze von Unfallopfern in einer gemeindlich organisierten Badestelle hat die höchstrichterliche Rechtsprechung hier gefordert, dass eine solche Badestelle hinreichend durch geschulte Aufsichtskräfte überwacht wird. Aus Geldgründen finanziert die Gemeinde eine Badebeaufsichtigung durch das DRK aber nur während der Sommerferien und dort auch nur in den täglichen Kernzeiten. Außerhalb dieser Tagesstunden und der saisonal begrenzten Badeaufsichtszeiten bleibt die Badestelle in der jahrzehntelang geübten Praxis offen und ist für jedermann zugänglich. Je attraktiver die Gemeinde die Badestelle macht und dadurch Zuspruch und Unfallrisiko erhöht, desto haftungsrechtlich riskanter wird es. Für eine natürliche Bademöglichkeit am Seeufer trifft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die zuständige Gemeinde kein Haftungsrisiko: jedermann nutzt die Bademöglichkeit auf eigene Gefahr. Anders bei deren gemeindlich organisiertem Ausbau. Zum Nachlesen hier die Rechtsprechung zu diesem Thema, die Stellungnahme vom Versicherer der Gemeinden im Lande (KSA) und zu einer Politikereinlassung:

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sind in den vergangenen Jahren folgende Ideen für die Fortführung der Badestelle entwickelt und erörtert worden, ohne dass aber Umsetzungsbeschlüsse gefasst wurden:

a.

Vorgeschlagen wurde unter Bezugnahme auf das frühere Vorhandensein in den 1980er Jahren die Errichtung eines Sprungturms, einer Wasserrutsche und – neu – eines Schwimmpontons, zu dem man hinausschwimmen und sich dort sonnen und ausruhen kann. Auch die Spielplatzelemente auf der Liegewiese sollten erneuert/vermehrt werden, um noch familienfreundlicher zu werden. Die Badestelle könnte durch diese Maßnahmen noch viel attraktiver gemacht werden.

In der letzten Wahlperiode konnte sich dieser Vorschlag wegen der damit verbundenen Gefahren- und Haftungsrisikoerhöhung und der nur in der Hauptsaison vorhandenen DRK-Aufsicht auf Betreiben des Blogautors nicht durchsetzen. Auch spielte eine Rolle, dass der Zufahrts- und Parkverkehr gegen eine zusätzliche Erhöhung der Attraktivität der Badestelle spreche.

b.

Vorgeschlagen wurde, nördlich neben dem Steg unter Nutzung auch des Streifens des Flurstücks 41, der derzeit vertraglos vom Campingplatz genutzt wird, eine gemeindliche Slipanlage als eine die Badestelle ergänzende Freizeiteinrichtung zu errichten. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass die Nutzung der benachbarten Slipanlage des Campingplatzes nur gegen Gebühr von 10 € pro Wasserungsvorgang möglich sei. Die Gemeinde solle hier eine kostenlose Möglichkeit zur Wassereinbringung von Booten für die einheimische Bevölkerung schaffen. Der Antrag wurde zurückgestellt (Stichworte: ungeklärter Bedarf und ungeklärte Kosten, Konflikt der Zufahrt im Eingangsbereich der Badestelle mit dort herumlaufenden Kindern, Konflikt mit vorhandener Steganlage des Campingplatzes direkt vor dem potentiellen Slipbereich, Klärung mit WSA und Campingplatz GmbH erforderlich).

c.

Nachdem auf dem Gelände neben der KiTA ein Kajakverleih- und Verkaufsbetrieb ernsthaftes Interesse an einer Ansiedelung gezeigt hatte, wurde vorgeschlagen, am nördlichen Rand der Steganlage eine Einsetzstelle für solche Boote zu schaffen, soweit es nicht zu einer naheliegenden Kooperation der Campingplatz GmbH mit dem Betrieb kommen sollte. Eine Entscheidung wurde zurückgestellt mangels Entscheidungsreife. Im September 2024 hat der Kajakbetrieb leider sein Ansiedelungsinteresse aufgegeben.

d.

Im Haushalt 2019 von der vormaligen Gemeindevertretung geplant wurde eine Investition in eine münzbezahlungsabhängige Drehkreuzanlage als Badestellenzugang. Auf diese Art und Weise sollten Einnahmen von den Badestellennutzern generiert werden. Eingestellt in den Haushalt hierfür war damals ein Betrag von 28.000 €. Der Ansatz wurde nicht aufgegriffen, weil keine nachvollziehbare Erörterung des beratenden Ausschusses und der Gemeindevertretung den 2019 neu gewählten Gemeindevertretern überliefert wurde.

e.

Im zuständigen Bauausschuss der letzten Wahlperiode (2019-2024) erörtert wurde eine Drehkreuzanlage, die mittels Münz- und Berechtigungskarten („Saisonplastikkarten“) Zutritt gewährt. An die einheimische Bevölkerung könnten auf Antrag Saisonberechtigungskarten ausgegeben werden, um diesen einen privilegierten Zutritt zu ermöglichen. Die Drehkreuzanlage könnte auch zeitgesteuert sein, so dass der Zutritt beispielsweise vor 10:00 Uhr und nach 18:00 Uhr freigeschaltet bleibt. Im damals zuständigen Bauausschuss kam eine Mehrheit für die Weiterverfolgung, die zunächst einmal hohe Investitionskosten auslösen würde, nicht zustande.

f.

Erörtert wurde weiter die Verpachtung der Badestelle an einen Pächter, der dann Eintritt erhebt, andererseits für die Badeaufsicht und die Sauberkeit der Anlage zu sorgen hätte. Ohne Einräumung der Möglichkeit, auch Gastronomieeinnahmen zu generieren, schien dieses vielen Stimmen nach aber nicht realistisch. Zudem gibt es dann auch Platzprobleme, ohne Zusammenarbeit mit der Campingplatz GmbH wäre eine Gastronomiekiosk mit Sitzplätzen kaum realisierbar. Auch bestand die Ansicht, dass strikte Öffnungszeiten, die bei eine Verpachtung wohl unerlässlich wären, viele Widerstände in der einheimischen Bevölkerung auslösen würde. Denn die Badestelle erfährt auch frühmorgens und am späteren Abend noch guten Zuspruch durch Einheimische aus Seehof. Zudem müsste geklärt werden, ob eine Verpachtung ohne Weiteres überhaupt möglich ist, da nicht die Gesamtfläche der Badestelle im Eigentum der Gemeinde steht (Klärung mit WWA Lauenburg).

g.

Natürlich gab es auch immer wieder den Vorschlag, alles beim alten zu belassen, wie in den zurückliegenden drei Jahrzehnten…

Lieber Claus, liebe weitere Ausschussmitglieder im Finanzausschuss,

allein Du, Claus, hast Dich zum Thema Badestelle auf meine verlinkte Zusammenstellung hin (siehe unten) bislang geäußert. Ich bin allerdings von Deinem Vorschlag noch nicht überzeugt. Für eine breitere Diskussion erlaube ich mir folgende Entgegnung:

Du favorisierst für den Badestellenzugang eine Drehtürregelung über die bei einem Eintritt in die Badestelle zwischen 10:00 und 17:00 Uhr „ein Eintrittsgeld gefordert wird (bar+online)“. „Für behinderte und individuell beeinträchtigte Mitbürger, die die Drehtür nicht passieren können, sollte vergleichbar der Tür am Nordeingang [richtig: Südeingang] des Zeltplatzes eine Behindertentür mit dem üblichen EURO-Schlüssel vorgehalten werden“. Dein Vorschlag erwächst nachvollziehbar aus der Überlegung, dadurch die jährlichen Kosten der Badestelle jedenfalls teilweise durch Eintrittsgelder wiederreinzuholen. Dennoch habe ich Bedenken gegen den Vorschlag:

1. Eine solche Lösung kostet hohe Anfangsinvestitionen. Ich schätze als Laie diese auf mindestens 40.000 bis 60.000 €. Bei der gegenwärtigen Haushaltslage müssten die im Rahmen des zukünftigen Haushaltes 2026 kreditfinanziert werden. Die Investition belastete den Haushalt/die zukünftigen Haushalte also zunächst einmal, zumal über die Abschreibungsnotwendigkeit nicht nur die tatsächliche Anschaffungsaufwendung in den Haushalten einzustellen wäre.

2. Die Drehkreuzanlage müsste wohl unterschiedliche Eintrittspreise anbieten, denn ein Einheitspreis für Erwachsene und Kinder erscheint fragwürdig. Sollten nicht Familien auch einen ermäßigten Preis angeboten erhalten? Wie steht es mit einem besonderen Preis für Einwohnerinnen und Einwohner?

=>  Die Anlage wird damit nicht trivial wie das Drehkreuz am Zeltplatzeingang, sondern eher „hightech“. Möglicherweise müsste ein Eintrittsbonautomat aufgestellt werden, der unterschiedliche Preise anbietet und nach Bezahlung einen unterschiedlichen Kassenbon (Zahlnachweis) ausspuckt, der von der Drehkreuzanlage dann zur Eintrittsgewährung gescannt wird. Der Bonautomat müsste mit Wechselgeld klarkommen und nach Deiner Vorstellung auch eine Bezahlung per App/Smartphone ermöglichen.

Gibt es unterschiedliche Eintrittspreise, müsste mindestens stichprobenmäßig auch kontrolliert werden, ob „der richtige“ Eintrittspreis gezahlt wurde. Wer führt die Kontrolle durch? Soll die Eintrittsgelderhebung ein öffentlich-rechtliches oder ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis begründen? Das bedarf der satzungsrechtlichen Regelung mit Konsequenzen für die Frage, wer kontrollieren darf und welche Konsequenzen ein Missbrauch bei der Bezahlung hat.

Wer Eintritt gezahlt hat und dann die Badestelle kurzzeitig wieder verlässt, etwa, um sich Pommes auf dem Zeltplatz zu kaufen oder mit seinem Kind kurz zur neuen Kletterspinne auf dem alten Bolzplatz zu gehen, verliert dessen Eintrittsbon die Gültigkeit für einen Wiedereintritt? Bleibt der Bon gültig für den aktuellen Tag? Lüde das aber nicht dazu ein, den Bon beim Verlassen der Badestelle zwecks Missbrauch an neu ankommende Badelustige „weiterzugeben“?

3. Eine Drehkreuzanlage wirft das Problem auf, wie mit Kinderwagen, einem Bollerwagen oder einem Liegestuhl die Badestelle betreten werden kann. Diese Sachen passen durch das Kreuz nicht durch. Gleiches gilt für einen Besucher mit einem Stehpaddlerbrett, wie es bislang von der Badestelle im südlichen Bereich abgegrenzt genutzt werden darf.

4. Bislang befinden sich auch die Fahrradständer im Badestellenbereich: Die Drehkreuzanlage müsste danach so positioniert werden, dass der Radparkplatz außerhalb liegt. Der müsste wohl komplett verlegt werden. Auch das produziert Kosten.

5. Mit einem Drehkreuz wäre nicht auszukommen. Für das Verlassen der Badestelle müsste ein zweites Drehkreuz aufgestellt werden. Auch das kostet.

6. Die Drehkreuzanlage, gegebenenfalls mit gesondertem Bonautomat, müsste nach Obigem technisch hochkomplex sein und mit Strom versorgt werden. Das wirft nicht nur die Frage auf, was eine solche Anlage in der Erstanschaffung kostet. In den Blick zu nehmen ist auch, was der Betrieb und die Unterhaltung der Anlage kostet:

Einmal stellt sich die Frage, wie häufig und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen die Bargeldentnahme durchzuführen ist („Vieraugenprinzip“?). An einem warmen Sommertag am Wochenende dürften im „Geldbunker“ Bargeldeinnahmen zusammenkommen, die „Langfinger“ interessieren könnten. Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass eine solche Zutrittsanlage bereits aufgrund ihrer örtlichen Lage Vandalismus auf sich zieht. Das ruft häufigere Reparaturkosten auf, die zu den Erstanschaffungskosten hinzuaddiert werden müssen.

7. Der Vorschlag für eine zusätzliche Pforte für individuell behinderte und beeinträchtigte Mitbürger, die ihren bundeseinheitlichen Behindertenschlüssel benutzen können sollen, wirft ebenfalls Fragen auf. Ist es gerechtfertigt, diesen Besucherkreis durch Verzicht auf ein Eintrittsgeld zu privilegieren? Besteht hier nicht auch Missbrauchgefahr, dass über einen solchen Schlüssel auch Dritte Zutritt nehmen? Ist die Gemeinde berechtigt, einen solchen Schlüssel selbst an Einwohnerinnen /Einwohner auszukehren? Etwa derjenige, dem ein Schlüssel für die Querung des Zeltplatzes ausgehändigt wurde: warum sollte der umsonst die Badestelle nutzen dürfen?

8. Nicht zuletzt sind Haftungsfragen anzusprechen. Unter Verweis auf die Euch/Ihnen mitgeteilten Unterlagen des KSA (Kommunaler Schadensausgleich) und eines Berichts über eine BGH-Entscheidung sehe ich voraus, dass künftig das Risiko einer Haftung der Gemeinde für Unfälle in der Badestelle erheblich wachsen wird. Wenn für einen Zugang zum Seeufer mit einer Steganlage und von der Gemeinde gepflegten Liegewiese samt Toilettenanlage Eintritt verlangt wird, haftet die Gemeinde für einen gefahrlosen – d.h. hinreichend bewachten – Badebetrieb. Es handelt sich nicht mehr um eine Badestelle, sondern um eine Badeanstalt. Das heißt im Ergebnis, dass mindestens während des Zeitraums, für den Eintritt erhoben wird, eine gefahrenminimierende Badeaufsicht vorhanden sein muss. Umgekehrt heißt das, dass eine Eintrittserhebung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung allenfalls vertretbar für den Zeitraum sein dürfte, in dem eine hinreichende Badeaufsicht organisiert ist. Das wäre nach bisheriger Praxis die Zeit der Schulsommerferien und dort der von Dir, Claus, vorgeschlagene  Tageszeitraum von 10:00 bis 17:00 oder 18:00 Uhr.

Schon die optische Abschließung der Badestelle durch eine Drehkreuzanlage, mag diese auch zeitweise ohne Bezahlung passierbar sein, ist ein großer Schritt in die Richtung, dass nach der angesprochenen Rechtsprechung der Gemeinde besondere Pflichten zur Gefahrenminimierung im Sinne eine Aufsicht  — und Schließung der Badestelle, wenn eine solche nicht da ist  — erwachsen.

Ich bin nach alledem sehr skeptisch, ob die Drehkreuzlösung in der vorgeschlagenen Konstellation ein empfehlenswerter Weg ist.

Ein Kommentar zu “Perle und Problemkind: Die Badestelle am Ende der Seestraße

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