
Ein Anstoß von Peter Martin
(im Anschluss Stellungnahme Günther)
Während der letzten Zusammenkunft hatten wir das Thema Badestelle besprochen. Als umfassende Grundlage dienten die ausführlichen Betrachtungen von Günther zu diesem Thema. Nachzulesen auf der Blog-Kategorie unserer Webseite (link: https://dggseehof.com/2024/08/17/perle-und-problemkind-die-badestelle-am-ende-der-seestrase/ ). Offensichtlich wurde dieses Thema damit allseits ohne weitere Folgemaßnahmen als erledigt betrachtet.
Die aufgeführten Zustände und Probleme für die Gemeinde und für einige ihrer Einwohner sind allerdings nach wie vor aktuell. Und es ist sogar noch ein weiterer prekärer Umstand hinzugekommen!
Die finanzielle Situation der Gemeinde hat sich im Vergleich zu den langen Vorjahren der fantastisch ausgeglichenen Haushalte völlig verändert.
Mehr denn je zuvor müssen freiwillige Leistungen eingeschränkt oder ganz eingestellt werden.
Neue Einnahmequellen wie Steuern müssen erschlossen und von den Bürgern und Betrieben aufgebracht werden. Campinggäste und Urlaubsgäste müssen jetzt zusätzliche Steuern entrichten. Sparzwang bestimmt alles gemeindliche Handeln.
Dies, verglichen mit den langjährig gewährten gratis – „Luxusangeboten“ für auswärtige Nutzer unseres Freibades und „Wildparker“ im Ort steht in einem tatsächlichen Widerspruch.
Nun ist es nicht so, dass diese Situation nicht schon weitreichend beschrieben wurde. Lösungsansätze sind aber aus unserer Sicht in den gewählten Gremien nicht oder nicht ausreichend behandelt worden. Auch das hatte Günther ausgeführt.
Die Entscheidung für ein „weiter so“ oder für eine Änderung der Situation sollte in der Gemeinde aktiv getroffen werden.
Die Ausschüsse sollten sich zum Thema befassen.
Notwendige Kosteneinsparungen können schnell umgesetzt werden (z.B. Streichung d. DRK-Bewachung; Umstellung auf mobile Toiletten …).
Erarbeitung eines Parkkonzeptes für die Gemeinde (z.B. Parkuhren an wichtigen Stellen; Anwohnerparkausweise; spontane Parkkontrollen; Verwarngelder).
Zutrittskontrollen erweisen sich im Moment als zu aufwändig und kompliziert.
Die GV sollte das Thema nicht auf sich beruhen lassen, sondern den Mut haben, mit selbst kleinen Maßnahmen zu beginnen und damit Geld für unsere Gemeinde zu sparen. Dies wird auch die Glaubhaftigkeit für weitere notwendige Sparmaßnahmen untermauern.
Ich würde deshalb darum bitten, am 11.09.2025 noch einmal darüber zu sprechen.
Peter Martin
Stellungnahme Günther Wittchow
Peters Matins Ausgangspunkt: die Verschlechterung der Haushaltslage der Gemeinde 2024 und 2025
1. Liegt eine dramatische Verschlechterung der Haushaltslage vor, die die Gemeinde selbst durch geeignete Maßnahmen abwenden kann?
Die Verschlechterung der Haushaltssituation der Kommunen ab spätestens 2024 ist ein landes- und bundesweites Phänomen. Bei den kreisfreien Städten und Landkreisen ist aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisungen durch Bundes- und Landesgesetze ein Kostenschub entstanden ist, der durch den Bund und die Länder nicht adäquat ausgeglichen worden ist. Die Landkreise finanzieren diesen Kostenschub (Bürgergeld, Sozialhilfe, Unterbringungskosten und -leistungen für Asylbewerber) über Erhöhungen der Kreisumlage mit Belastungsfolgen bei den Gemeinden.
Ganz so schlecht sieht es für die Gemeinde Seehof derzeit aber gar nicht aus, und zwar trotz heraufgesetzte Kreisumlage und auch erhöhter Amtsumlage: die Gewerbesteuer 2024 ist höher als in den Haushaltsansatz erwartet ausgefallen. Gleiches gilt für die Grundsteuer unter Berücksichtigung der bundesweiten Grundsteuernovellierung. Für 2026 ist zudem eine Übernachtungssteuer durch die Gemeindevertretung beschlossen, die ca. 80-100.000 € jährlich einbringt.
Allerdings ist zu berücksichtigen das die genannten Umlagen dazu führen, dass mehr fast 60 % der Steuereinnahmen der Gemeinde an den Kreis und an das Amt als Kreis- und Amtsumlage abzuführen sind. Jede Steuervermehrung auf Gemeindeseite kommt dieser also mit fast nur noch als 40 % zugute.
Dennoch sollte darüber nachgedacht werden, ob die Gemeinde Seehof ihre Gemeindesteuer nicht auf den Durchschnitt der jeweiligen Steuern im Amtsbereich anheben sollte. Eine solche Anhebung auf den überörtlichen Durchschnitt nach etlichen Jahren der Festschreibung lässt sich argumentativ vertreten:

2. Peter spricht von Luxus-Angeboten durch die Badestelle für Auswärtige.
Natürlich kommt die kostenfreie Badestelle auch den Einheimischen zugute. Genauso natürlich auch den Auswärtigen: die passende Antwort auf dieses Luxusangebot auch an die Auswärtigen sind die Zweitwohnungssteuer für die Wochenendhaus- und Sommerhausbesitzer und die Übernachtungssteuer für Sommergäste und Campingplatzbenutzer. Beides sind von der Gemeinde erhebbare Luxussteuern für Auswärtige, die sich in Seehof eine Zweitwohnung oder eine auswärtige Übernachtung leisten können. Diese benutzen die von der Gemeinde finanzierte örtliche Infrastruktur, was rechtfertigt, dass sie an deren Kosten über besondere gemeindlich Steuern beteiligt werden. Damit korrespondiert aber auch, dass eine Infrastruktur bereitgestellt wird, die Auswärtige anlockt und deren Belastung mit Steuern rechtfertigt. Gerade für die Übernachtungsgäste – hier insbesondere die Campingplatznutzer – ist die attraktive Badestelle mit dem Steg, Bänken im Bad und in der Gemeinde, Sanitäranlage und Liegewiese insoweit ein wichtiger „Pullfaktor“ für Seehof.
3. Befassungsnotwendigkeit der Ausschüsse mit der Situation
Der mittlerweile zuständige Finanzausschuss hat sich mit der Situation: „Badestelle und Haushalt“ in dieser Wahlperiode befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, keine Maßnahmen zu ergreifen, alles also beim Alten zu belassen. Grundlage der Diskussion war insoweit das auf der Webseite der dgg: hierzu eingestellte Material, was an alle Ausschussmitglieder verschickt worden war.
4. Überlastung der Badestelle durch Besucherandrang
Die Beobachtung der mittlerweile zu Ende gehenden Saison 2025 ist die, dass die in den letzten Jahren befürchtete häufige Überfüllung der Badestelle – insbesondere durch Bewohner des Neubaugebiets Wickendorf und des Campingplatzes – nicht eingetreten ist. Die DRK-Mitarbeiter, die während der Schulferien 2025 im Auftrag der Gemeinde wiederum die Badeaufsicht durchgeführt haben, haben dem Unterzeichner mitgeteilt, dass es nur an sehr, sehr wenigen Tagen in der Saison zu einer an Grenzen stoßenden Nutzung der Badestelle gekommen ist. Das deckt sich mit der Beobachtung des Unterzeichners als regelmäßiger Nutzer der Badestelle. Das war in den Corona-Jahren noch anders. Das Jahr 2025 wurde von den Mitarbeitern der DRK als eher „chilliges“ Badeaufsichtsjahr eingestuft.
5. Konkrete Maßnahmevorschläge Peter
a) Streichen der Badeaufsicht (Einsparung ca. 6000 €) und der Beschäftigung einer geringfügig Beschäftigten (Einsparung ca. 3000 €)
Konsequenzen: stark erhöhtes Haftungsrisiko der Gemeinde in Bezug auf Badeunfälle, leidende Sauberkeit der Wiese und der Toilettenanlage, keine Schwimmkurse mehr (2025: ca. 50 Kinder nahmen an den DRK-Schwimmkursen teil und lernten Schwimmen). Mangels hinreichendem Schwimmhallenangebot in Schwerin lernen viele Kinder über die Schulen nicht mehr schwimmen. Aufgrund der vielen Gewässer hier mit Gefahren für Nichtschwimmer ist das Schwimmenlernen der Bevölkerung aber eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die zudem das Selbstbewusstsein von Kindern sehr unterstützt.
b) mobile Toiletten statt des Betriebs der vorhandenen, gemauerten Toilettenanlage
Kosten: soll das billiger sein? Zudem: Die hygienischen Verhältnisse (fließend Wasser) würden dadurch erheblich verschlechtert. Es wäre zu befürchten, dass die Toilettennutzung zulasten der Hygiene und Natur durch eine Schließung der gemauerten Toilettenanlage leidet.
c) Einführung eines Parkplatzkonzeptes
Klingt zunächst gut, ist aber bereits mehrfach erwogen und wieder fallen gelassen worden:
aa) – Aufstellung altmodischen Parkuhren („Groschengräber“, wenn es die noch gibt):
Diese setzten konkrete Parkbuchten voraus, die nur in sehr beschränkter Zahl vorhanden sind. Zudem: hohe Investitionskosten für Anschaffung und Aufbau (geschätzt ca. 3-5000€) und:
wer kontrolliert die Uhren und erteilt „Knöllchen“ im Falle der Zeitüberschreitung. Dies könnte nur das zu hoheitlichem Handeln befugte Ordnungsamt in Lützow erfolgen, das personell dazu nicht willig/in der Lage ist, dies in nennenswertem Umfang zu tun.
– Parkautomat wie heute üblich
Hohe Investitionskosten (pro Automat mindestens 10.000 €) für nur ganz wenige Parkplätze; oben beim DGH müsste wohl ein zweiter Automat stehen; im Übrigen, wie oben: wer kontrolliert und ahndet die Einhaltung der Parkzeiten?
bb) Anwohnerparkausweise:
Die Schaffung von Anwohnerparkzonen ist rechtlich vorstellbar, aber: die Anwohner müssen ohne Garantie auf einen Parkplatz hierfür dann zahlen (Anwohnerparkausweis). Der Bund hat gerade die bisherige Begrenzung der Gebührenerhebung für einen solchen Parkausweis freigegeben, was landauf, landab zu einer heftigen Erhöhung der Anwohnerparkausweisgebühren geführt hat (teilweise jenseits von 100 €). Auch werden die Anwohner alles andere als „glücklich sein“, zukünftig für einen konkret nicht gesicherten Parkplatz in ihrer Anliegerstraße zur Kasse gebeten zu werden. Der Auswärtige ohne Parkausweis begeht beim Parken eine Ordnungswidrigkeit, doch wer verfolgt diese?
cc) Spontane Parkplatzkontrollen, Verwarnungsgelder
Die Parkplatzkontrollen und gegebenenfalls Erteilung von Verwarnungsgeldern können nur über hoheitlich handelnde Mitarbeiter des Amtes Lützow-Lübstorf erfolgen. Das Amt sieht sich nicht in der Lage, zu Stoßzeiten in den anliegenden Straßen der Badestelle derartige Kontrollen durchzuführen, obwohl dies wegen der zahlreicher Falschparker und Überzieher der beschränkten zulässigen Parkdauer auf den wenigen ausgewiesenen Parkbuchten von der Gemeinde seit Jahren immer wieder eingefordert worden ist – und aufgrund der Bußgelder lohnend wäre.
7. Soweit Claus Wergin mir gegenüber gelegentlich einer Fahrt ins Amt am 09.09.2025 andeutete, dass auch erwogen werde müsse, einen Verein zu gründen, dem die Bewirtschaftung – dann wohl eines privaten Freibads – gemeindlich übertragen werden könnte – es fänden sich doch wohl 15 oder 20 Einwohner, die dies in die Hand nehmen würden – bin ich mehr als skeptisch. Der privatrechtliche Betrieb einer Badeanstalt ist mit Anforderungen, Kosten und (Haftungs-)Risiken verbunden, die mich daran zweifeln lassen, dass ein solcher Verein – und dann auch noch lebensfähig dauerhaft – zustande kommt und „lebt“.
Soweit Claus gelegentlich der angesprochenen Fahrt nach Lützow seine Recherchen mitgeteilt hat, dass eine moderne Drehkreuzanlage, die allen Bezahlungsanforderungen gerecht würde, etwa 35.000 bis 38.000 € kosten würde und sich diese Ausgabe binnen weniger Jahre amortisieren würde, bleibe ich auch insoweit skeptisch. Ich verweise auf meine oben abgedruckten Bedenken: Anfälligkeit der Anlage und Vandalismusgefahr, weitere Kosten (Fahrradparkplatz außerhalb anzulegen) und vor allem: Durch eine solche Anlage, mag das Drehkreuz außerhalb der Badeaufsichtssaison auch freigeschaltet sein, wird die Badestelle zur Badeanstalt mit erheblichen Haftungsrechtlichen Folgen. Ich verweise auf die BGH-Rechtsprechung hierzu.

