Die Gemeinde hat sich mit dem Gemeindevertreter Scholz und seiner CDU-Fraktion verglichen.
Letztere hatten in den zurückliegenden Jahren, insbesondere aber 2024 und 2025, zahlreiche verwaltungsrechtliche Klagen und Eilrechtsschutzanträge wegen Meinungsstreitigkeiten in der Gemeindevertretung gegen die Gemeinde vor den Verwaltungsgerichten erhoben. Soweit bereits entschieden, wiesen das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht diese zwar ganz überwiegend ab und verpflichteten Herrn Scholz und seine Fraktion zur Tragung der Prozesskosten. Herr Scholz und seine Fraktion verklagten dann aber wiederum die Gemeinde, ihnen diese Kosten zu erstatten, weil grundsätzlich ein Gemeindevertreter die Erstattung seiner Auslagen – hier Prozesskosten – verlangen könne, die ihm in Verfolgung seiner Tätigkeit als Gemeindevertreter entstanden sind.
Das entspricht der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, solange die Prozesse nicht sinnlos und mutwillig sind und von einem vernünftigen Gemeindevertreter, der „auf eigene Rechnung“ klagen müsste, nicht erhoben werden würden.
Durch die Prozesse waren bereits ca. 10.000 € Prozesskosten entstanden und weitere mehrere Tausend Euro Kosten bei Weiterverfolgung der bereits anhängigen Verfahren in beiden Gerichtsinstanzen zeichneten sich ab. Bei Prozessen vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich immer beide Streitparteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, was wegen deren Honorare die Kosten in die Höhe treibt. Das Kostenrisiko dieser Verfahren war demnach für beide Seiten inhaltlich und betragsmäßig hoch.
Auf Anregung des Verwaltungsgerichts in einer mündlichen Verhandlung im September kam es jetzt im letzten Quartal 2025 zu Vergleichsgesprächen, die in einer Einigung mündeten. Die Gemeinde verpflichtete sich zur Zahlung von einmalig 6.000 €. Herr Scholz musste dafür alle noch laufenden Verfahren auf eigene Kosten beenden. Beide Seiten verpflichteten sich überdies, fortan gedeihlich miteinander zu streiten und gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2025 dieser Vereinbarung zugestimmt, das Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Vergleichsbeschluss erlassen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Vergleich die erhoffte Wirkung hat, dass zukünftig gerichtliche Streitigkeiten zwischen Gemeindevertretern und der Gemeindevertretung als solche unterbleiben.

