Nach der Wahl (am 09.06.2024)

Nach der Wahl (am 09.06.2024)

Auf dem Papier haben sich die Verhältnisse in der Gemeindevertretung sehr verschoben. Ob auch in der Wirklichkeit, bleibt allerdings abzuwarten:

Das Rennen um den Bürgermeisterposten machte erneut Claus Wergin, diesmal unterstützt und vorgeschlagen durch die dgg:. Mit 60 % der Stimmen wurde er mit großer Mehrheit wiedergewählt. Seine Konkurrentin, Stefanie Peters, tauchte im Wahlkampf kaum auf. Dafür erzielte sie mit 40 % Zustimmung ein gutes Ergebnis.

Die größte Wählergemeinschaft aus der Kommunalwahl 2019, das Aktionsbündnis Seehof und Hundorf (ABSH), trat zur Wahl 2024 nicht wieder an. Das gilt auch für Thomas Baden, dessen Vorsitzenden. Einzelne Mitglieder dieses Bündnisses kandidierten zwar erneut, nun aber auf den Listen der CDU oder der neu gegründeten ´Gemeinschaft lebenswertes Seehof-Hundorf´ (GlSH). Sie hatten aber keinen übermäßigen Erfolg: keiner gelangte in die Gemeindevertretung.

2024 nicht mehr an der Wahl teilgenommen hat auch die Wählergemeinschaft Bürgerinitiative (BI). Zwei ehemalige Mitglieder, Daniel Jefremow und Andreas Krüger, bewarben sich aber erfolgreich als Einzelbewerber. Sie bilden zusammen eine Fraktion („Einzelbewerber“). Auch das ehemalige BI-Mitglied Andreas Unger wurde jetzt als Nachrücker nach Claus Wergin, der – wie gesagt – wiederum zum Bürgermeister gewählt wurde, in die Gemeindevertretung gewählt. Auch er hatte sich der jetzt stimmenstärksten Wählergemeinschaft, der dgg:, angeschossen. Die dgg: gewann zu dem bisherigen Gemeindevertretersitz (Günther Wittchow) zwei weitere Sitze hinzu (Dr. Katharina Unger und Andreas Unger). Zusammen mit Bürgermeister Claus Wergin bildet die Wählergemeinschaft die stimmenstärkste Fraktion in der Gemeindevertretung mit vier Mitgliedern.

Die neu gegründete GlSH mit der Bürgermeisterkandidatin Stefanie Peters erreichte auf Anhieb zwei Gemeindevertreterplätze. Ein fader Beigeschmack ist allerdings, dass der nahezu dieselbe Stimmenzahl wie Frau Peters erzielt habende Kandidat Dr. Bernd Dietmar Grigo sein Mandat sofort ausgeschlagen hat. Nur als „Stimmensammler“ auf dem Wahlzettel einer Wählergemeinschaft anzutreten, um dann sofort auszuschlagen, wird im Volksmund bisweilen als „Wahlbetrug“ bewertet.

Verloren hat die CDU. Die Wähler reduzierten ihre Sitze von zwei auf einen, den von Gemeindevertreter Wilhelm Scholz. Allerdings ist es diesem Gemeindevertreter gelungen, die Gemeindevertreterinnen der GlSH, Stefanie Peters und die für Dr. Grigo nachrückende Kerstin Burba, dazu zu bringen, mit ihm gemeinsam eine Fraktion unter dem Namen „CDU Fraktion“ zu vereinbaren. Das legt nahe, dass die beiden neuen Gemeindevertreterinnen Peters und Burba sich unter seine Führung begeben haben.

Beim Blogautor besteht eine gewisse Skepsis, ob die Veränderungen in der Gemeindevertretung die Basis für eine nunmehr von Anstand untereinander getragene „neue“ Zusammenarbeit schaffen.

Auch nach der Wahl wurden Anschuldigungen seitens der CDU Fraktion fortgesetzt (Einforderung disziplinarrechtlicher Untersuchungen bezogen auf den Bürgermeister und seinen Stellvertreter bei der Rechtsaufsicht mit großem Verteiler und Benachrichtigung mehrerer Presseorgane – Gemeindevertreter Scholz). Anführen lässt sich hierfür ebenso ein an viele Bürgerinnen und Bürger verbreiteter Wählerdank „im Namen unserer Wählergemeinschaft“ (GlSH) mit den Worten: „Leider hat es nicht gereicht. Es giebt so viele dumme Menschen in unserer Gemeinde, die sich lieber von Wergien und Witchow verarschen lassen wollen. SCHADE. GRUß  D.“

Der Wille, zum Wohle der Gemeinde nur die Zukunft ins Visier zu nehmen, leuchtet aus diesen Vorgängen nicht überzeugend hervor.

Was darf man da erwarten…

Trauerspiel: Ansiedelung eines Hausarztes

Im Zusammenhang mit der Debatte über die Nutzung des alten Gemeindehauses auf dem Bolzplatz in der Seestraße oberhalb der Badestelle und des Campingplatzes kam bereits 2020 in der Gemeindevertretung die Idee auf, dort eine Allgemeinmedizinerpraxis, eventuell kombiniert mit eine Begegnungsstätte, anzusiedeln. Hierfür gab es dann auch eine konkrete Arztinteressentin, die bereit war, für eine Arztpraxis die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, entweder im alten Gemeindehaus oder in einem Ersatzbau. Eine Machbarkeitsstudie wurde durch die Gemeinde in Auftrag gegeben, ein bestehender Bebauungsplan gab nach Einschätzung des Amtes Lützow-Lübstorf die entsprechende Bebauung und Nutzung her. Zwar stimmte mit knapper Mehrheit die Gemeindevertretung für einen Abriss des alten Gemeindehauses. Die Mehrheit lehnte dann aber die Nutzung des Grundstückes für eine Arztpraxis ab. Der Bolzplatz sollte, so die Mehrheit, als „gemeindliches Filetgrundstück“ ein Spiel- und Sportplatz für die Einwohnerschaft bleiben und zukünftig noch weiter hierfür ausgestattet werden. Die Schaffung von Baufreiheit für die Ansiedelung einer Allgemeinarztpraxis könne und solle binnen eines halben Jahres vielmehr neben der KiTa in der Straße Am Zeltplatz geschaffen werden. Bedenken des Unterzeichners hinsichtlich der Einschätzung der Zeitschiene wurden abgetan. Der dortige Bebauungsplan Nr. 3 könne ja in einem vereinfachten bebauungsrechtlichen Verfahren ganz kurzfristig binnen sechs Monaten angepasst werden.

Die Ärztin, die Interesse bekundet hatte, sprang wegen der Verzögerungen wegen des Standortwechsels ab und ließ sich in einer anderen Gemeinde am Rande Schwerins nieder. Die angeblich ganz kurzfristig mögliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 neben der KiTa für die Arztansiedelung kommt und kommt nicht voran. Drei Jahre sind seitdem vergangen. Immer wieder werden von denjenigen Gemeindevertretern, die insoweit eine ganz schnelle Schaffung von Baufreiheit für den neuen Standort neben der KiTa behauptet hatten, Bedenken geltend gemacht und Änderungen beim Änderungsbebauungsplan eingefordert. Eine zwischenzeitlich an einer Ansiedelung an der neuen Stelle interessierte weitere Ärztin ist mittlerweile ebenso abgesprungen. Auch jetzt vor der Kommunalwahl 2024 steht in den Sternen, ob die Bebauungsplanänderung überhaupt zustande kommt. Die Gemeinde hat immerhin erneut in Ärztezeitungen inseriert, um eine(n) ansiedelungsbereite(n) Ärztin/Arzt zu finden; bislang erfolglos. Angedacht ist eine Arztpraxis mit einem Wohnhaus auf demselben Grundstück, erschlossen durch die Straße Am Zeltplatz.

Es gibt in der alten Gemeindevertretung wohl Gemeindevertreter, die — ohne es auszusprechen — eine anderweitige Nutzung der Fläche neben der KiTa verfolgen.

Die Ansiedelung eines Allgemeinmedizinerpraxis in Seehof wäre für die Gemeinde ein echter Gewinn. Die Ansiedelung wäre kommunalpolitisch — wie ein Supermarkt in erreichbarer Nähe — ein „Leuchtturm“. Es geht um die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner. Das muss vorrangiges kommunalpolitisches Ziel sein.

Günther Wittchow

Ethik-Kodex & Leitbild der Gemeinde

(mit Nachtrag 17.07.2024 am Schluss)

Wissen Sie, was unter dem Begriff „Leitbild der Gemeinde Seehof“ zu verstehen ist? Zur Einhaltung dieses Seehofer Leitbilds sollen sich dem Willen des Gemeindevertreters Baden (ABSH) nach, leider unterstützt durch die CDU-Fraktion und die Mehrheit der Gemeindevertretung, alle Gemeindevertreter über eine ausdrückliche Erklärung zukünftig „freiwillig“ selbst verpflichten.

Auf Betreiben des Gemeindevertreters Baden und mit Unterstützung der CDU-Fraktion wurde durch die Gemeindevertretung in deren Geschäftsordnung folgender § 1 eingefügt:

So wünschenswert ein anständiger Umgang (auch) in der Gemeindevertretung ist, handwerklich ist die Regelung total „verkorkst“. Das fängt an mit dem bemühten „Leitbild der Gemeinde“, welches weder definiert wird, noch auf eine Leitbilddiskussion in der Gemeindevertretung zurückgreifen kann. Fragen Sie einmal eine Einwohnerin/einen Einwohner Seehofs, was das „Leitbild der Gemeinde“ ist. Eine inhaltliche Antwort würde verwundern.

Die Regelung ist im Übrigen vielfach zu unbestimmt:

Es ist von zwei unterschiedlichen möglichen Unterzeichnungszeitpunkten einer Erklärung durch die Gemeindevertreter die Rede, einmal zu Beginn einer Sitzungsperiode, spätestens aber ein Jahr vor deren Ablauf. Eine Erläuterung zu diesen unterschiedlichen zwei Zeitpunkten gibt es nicht. Weiter soll die Erklärung freiwillig von jedem einzelnen Mitglied der Gemeindevertretung abgegeben werden. Soll die Bindungswirkung nur und erst dann eintreten, wenn jeder Einzelne sich verpflichtet hat? Was bewirkt die Verweigerung der Selbstverpflichtung eines einzelnen Gemeindevertreters? Darf man als Gemeindevertreter nicht mehr zur bisherigen Fachärztin gehen, weil diese jetzt auch Gemeindevertreterin ist? Darf man in einer Filiale eines Einkaufsmarktes in Schwerin nicht mehr einkaufen gehen, weil eine Gemeindevertreterin dort Filialleiterin ist? Muss ein Gemeindevertreter bei einem Unfall den herbeieilenden Rettungssanitäter zurückweisen, weil dieser auch Gemeindevertreter ist?

Das „Durchdrücken“ dieser Änderung der Geschäftsordnung im „Hau-Ruck-Verfahren“ ohne vorbereitende Diskussion mit der Behauptung, so kehre endlich Anstand und guter Umgang untereinander in der Gemeindevertretung ein, ist nach Auffassung des Autors dieses Blogs ein Musterbeispiel populistischen Agierens. Dass der antragstellende Gemeindevertreter Baden in der Vergangenheit häufiger selbst ohne gebotenen Anstand aufgetreten ist, ist ein anderes Kapitel, das spielte hier offenbar keine Rolle. Populistisch wird eine eigene Volksnähe und Sehnsucht nach anständigem Verhalten vorgegaukelt, in Wirklichkeit aber das, was die Einwohnerschaft mehrheitlich will und gutheißt, nämlich tatsächlich ein von Anstand und Respekt geprägtes demokratisches Miteinander, eher durch das „Durchpauken“ einer völlig unstimmigen Regelung erneut verletzt. Aus dem Internet wurde eine Ethikregelung eines großen Unternehmens oder einer Landes- oder Bundesverwaltung kopiert – und ohne Nachdenken und durchdachte Anpassung in die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung einer 950-köpfigen Gemeinde eingefügt. Das ergibt schon der für den Ort unpassende Sprachstil („Compliance-Brandmauer“, „Schutzzweck der Norm des § 108 e StGB“, „geheimes Junktim“). Erstaunlich, dass sich hierfür die erforderlichen Handzeichen für eine Mehrheit fanden.

Die Aufnahme des Paragrafen in die Geschäftsordnung bewirkt für sich im Übrigen gar nichts. Sie ist eine reine Showveranstaltung gewesen, die nun dauerhaft (bis zu einer Korrektur) in der Geschäftsordnung nachzulesen ist.

Nachtrag vom 17.07.2024:

In seiner konstituierenden Sitzung der Wahlperiode 2024-2029 am 16.07.2024 hat die Gemeindevertretung Seehof sich eine neue Geschäftsordnung gegeben. Der „Ehtik-Kodex-Paragraf“ wurde — obiger Kritik folgend — gänzlich gestrichen.

Die neue Geschäftsordnung wurde einstimmig ohne Gegenstimmen beschlossen. In dem aktuellen § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung stattdessen aufgenommen wurde wiederholend der neu in der Kommunalverfassung M-V geregelte § 29 Abs. 1 Satz 2:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung sind zu von gegenseitigem Respekt getragenen Umgangsformen verpflichtet, mit denen die Würde der Gemeindevertretung als Ort der demokratischen Willensbildung gewahrt wird.