😒😊 WENDE

Die Gemeinde hat sich mit dem Gemeindevertreter Scholz und seiner CDU-Fraktion verglichen.

Letztere hatten in den zurückliegenden Jahren, insbesondere aber 2024 und 2025, zahlreiche verwaltungsrechtliche Klagen und Eilrechtsschutzanträge wegen Meinungsstreitigkeiten in der Gemeindevertretung gegen die Gemeinde vor den Verwaltungsgerichten erhoben. Soweit bereits entschieden, wiesen das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht diese zwar ganz überwiegend ab und verpflichteten Herrn Scholz und seine Fraktion zur Tragung der Prozesskosten.  Herr Scholz und seine Fraktion verklagten dann aber wiederum die Gemeinde, ihnen diese Kosten zu erstatten, weil grundsätzlich ein Gemeindevertreter die Erstattung seiner Auslagen – hier Prozesskosten – verlangen könne, die ihm in Verfolgung seiner Tätigkeit als Gemeindevertreter entstanden sind.

Das entspricht der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, solange die Prozesse nicht sinnlos und mutwillig sind und von einem vernünftigen Gemeindevertreter, der „auf eigene Rechnung“ klagen müsste, nicht erhoben werden würden.

Durch die Prozesse waren bereits ca. 10.000 € Prozesskosten entstanden und weitere mehrere Tausend Euro Kosten bei Weiterverfolgung der bereits anhängigen Verfahren in beiden Gerichtsinstanzen zeichneten sich ab. Bei Prozessen vor dem Oberverwaltungsgericht müssen sich immer beide Streitparteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, was wegen deren Honorare die Kosten in die Höhe treibt. Das Kostenrisiko dieser Verfahren war demnach für beide Seiten inhaltlich und betragsmäßig hoch.

Auf Anregung des Verwaltungsgerichts in einer mündlichen Verhandlung im September kam es jetzt im letzten Quartal 2025 zu Vergleichsgesprächen, die in einer Einigung mündeten. Die Gemeinde verpflichtete sich zur Zahlung von einmalig 6.000 €. Herr Scholz musste dafür alle noch laufenden Verfahren auf eigene Kosten beenden. Beide Seiten verpflichteten sich überdies, fortan gedeihlich miteinander zu streiten und gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 25.11.2025 dieser Vereinbarung zugestimmt, das Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Vergleichsbeschluss erlassen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Vergleich die erhoffte Wirkung hat, dass zukünftig gerichtliche Streitigkeiten zwischen Gemeindevertretern und der Gemeindevertretung als solche unterbleiben.



Und erneut: Überlegungen zur Seehofer Badestelle: gebietet die Haushaltssituation ein Handeln?

Ein Anstoß von Peter Martin

Während der letzten Zusammenkunft hatten wir das Thema Badestelle besprochen. Als umfassende Grundlage dienten die ausführlichen Betrachtungen von Günther zu diesem Thema. Nachzulesen auf der Blog-Kategorie unserer Webseite (link: https://dggseehof.com/2024/08/17/perle-und-problemkind-die-badestelle-am-ende-der-seestrase/ ). Offensichtlich wurde dieses Thema damit allseits ohne weitere Folgemaßnahmen als erledigt betrachtet.

Die aufgeführten Zustände und Probleme für die Gemeinde und für einige ihrer Einwohner sind allerdings nach wie vor aktuell. Und es ist sogar noch ein weiterer prekärer Umstand hinzugekommen!

Die finanzielle Situation der Gemeinde hat sich im Vergleich zu den langen Vorjahren der fantastisch ausgeglichenen Haushalte völlig verändert.

Mehr denn je zuvor müssen freiwillige Leistungen eingeschränkt oder ganz eingestellt werden.

Neue Einnahmequellen wie Steuern müssen erschlossen und von den Bürgern und Betrieben aufgebracht werden. Campinggäste und Urlaubsgäste müssen jetzt zusätzliche Steuern entrichten. Sparzwang bestimmt alles gemeindliche Handeln.

Dies, verglichen mit den langjährig gewährten gratis – „Luxusangeboten“ für auswärtige Nutzer unseres Freibades und „Wildparker“ im Ort steht in einem tatsächlichen Widerspruch.

Nun ist es nicht so, dass diese Situation nicht schon weitreichend beschrieben wurde. Lösungsansätze sind aber aus unserer Sicht in den gewählten Gremien nicht oder nicht ausreichend behandelt worden. Auch das hatte Günther ausgeführt.

Die Entscheidung für ein „weiter so“ oder für eine Änderung der Situation sollte in der Gemeinde aktiv getroffen werden.

Die Ausschüsse sollten sich zum Thema befassen.

Notwendige Kosteneinsparungen können schnell umgesetzt werden (z.B. Streichung d. DRK-Bewachung; Umstellung auf mobile Toiletten …).

Erarbeitung eines Parkkonzeptes für die Gemeinde (z.B. Parkuhren an wichtigen Stellen; Anwohnerparkausweise; spontane Parkkontrollen; Verwarngelder).

Zutrittskontrollen erweisen sich im Moment als zu aufwändig und kompliziert.

Die GV sollte das Thema nicht auf sich beruhen lassen, sondern den Mut haben, mit selbst kleinen Maßnahmen zu beginnen und damit Geld für unsere Gemeinde zu sparen. Dies wird auch die Glaubhaftigkeit für weitere notwendige Sparmaßnahmen untermauern.

Ich würde deshalb darum bitten, am 11.09.2025 noch einmal darüber zu sprechen.

Peter Martin

Peters Matins Ausgangspunkt: die Verschlechterung der Haushaltslage der Gemeinde 2024 und 2025

1.           Liegt eine dramatische Verschlechterung der Haushaltslage vor, die die Gemeinde selbst durch geeignete Maßnahmen abwenden kann?

Die Verschlechterung der Haushaltssituation der Kommunen ab spätestens 2024 ist ein landes- und bundesweites Phänomen. Bei den kreisfreien Städten und Landkreisen ist aufgrund der gesetzlichen Aufgabenzuweisungen durch Bundes- und Landesgesetze ein Kostenschub entstanden ist, der durch den Bund und die Länder nicht adäquat ausgeglichen worden ist. Die Landkreise finanzieren diesen Kostenschub (Bürgergeld, Sozialhilfe, Unterbringungskosten und -leistungen für Asylbewerber) über Erhöhungen der Kreisumlage mit Belastungsfolgen bei den Gemeinden.

Ganz so schlecht sieht es für die Gemeinde Seehof derzeit aber gar nicht aus, und zwar trotz heraufgesetzte Kreisumlage und auch erhöhter Amtsumlage: die Gewerbesteuer 2024 ist höher als in den Haushaltsansatz erwartet ausgefallen. Gleiches gilt für die Grundsteuer unter Berücksichtigung der bundesweiten Grundsteuernovellierung. Für 2026 ist zudem eine Übernachtungssteuer durch die Gemeindevertretung beschlossen, die ca. 80-100.000 € jährlich einbringt.

Allerdings ist zu berücksichtigen das die genannten Umlagen dazu führen, dass mehr fast 60 % der Steuereinnahmen der Gemeinde an den Kreis und an das Amt als Kreis- und Amtsumlage abzuführen sind. Jede Steuervermehrung auf Gemeindeseite kommt dieser also mit fast nur noch als 40 % zugute.

Dennoch sollte darüber nachgedacht werden, ob die Gemeinde Seehof ihre Gemeindesteuer nicht auf den Durchschnitt der jeweiligen Steuern im Amtsbereich anheben sollte. Eine solche Anhebung auf den überörtlichen Durchschnitt nach etlichen Jahren der Festschreibung lässt sich argumentativ vertreten:

2.           Peter spricht von Luxus-Angeboten durch die Badestelle für Auswärtige.

Natürlich kommt die kostenfreie Badestelle auch den Einheimischen zugute. Genauso natürlich auch den Auswärtigen:  die passende Antwort auf dieses Luxusangebot auch an die Auswärtigen sind die Zweitwohnungssteuer für die Wochenendhaus- und Sommerhausbesitzer und die Übernachtungssteuer für Sommergäste und Campingplatzbenutzer. Beides sind von der Gemeinde erhebbare Luxussteuern für Auswärtige, die sich in Seehof eine Zweitwohnung oder eine auswärtige Übernachtung leisten können. Diese benutzen die von der Gemeinde finanzierte örtliche Infrastruktur, was rechtfertigt, dass sie an deren Kosten über besondere gemeindlich Steuern beteiligt werden. Damit korrespondiert aber auch, dass eine Infrastruktur bereitgestellt wird, die Auswärtige anlockt und deren Belastung mit Steuern rechtfertigt. Gerade für die Übernachtungsgäste – hier insbesondere die Campingplatznutzer – ist die attraktive Badestelle mit dem Steg, Bänken im Bad und in der Gemeinde, Sanitäranlage und Liegewiese insoweit ein wichtiger „Pullfaktor“ für Seehof.

3.           Befassungsnotwendigkeit der Ausschüsse mit der Situation

Der mittlerweile zuständige Finanzausschuss hat sich mit der Situation: „Badestelle und Haushalt“ in dieser Wahlperiode befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, keine Maßnahmen zu ergreifen, alles also beim Alten zu belassen. Grundlage der Diskussion war insoweit das auf der Webseite der dgg: hierzu eingestellte Material, was an alle Ausschussmitglieder verschickt worden war.

4.           Überlastung der Badestelle durch Besucherandrang

Die Beobachtung der mittlerweile zu Ende gehenden Saison 2025 ist die, dass die in den letzten Jahren befürchtete häufige Überfüllung der Badestelle – insbesondere durch Bewohner des Neubaugebiets Wickendorf und des Campingplatzes – nicht eingetreten ist. Die DRK-Mitarbeiter, die während der Schulferien 2025 im Auftrag der Gemeinde wiederum die Badeaufsicht durchgeführt haben, haben dem Unterzeichner mitgeteilt, dass es nur an sehr, sehr wenigen Tagen in der Saison zu einer an Grenzen stoßenden Nutzung der Badestelle gekommen ist. Das deckt sich mit der Beobachtung des Unterzeichners als regelmäßiger Nutzer der Badestelle. Das war in den Corona-Jahren noch anders. Das Jahr 2025 wurde von den Mitarbeitern der DRK als eher „chilliges“ Badeaufsichtsjahr eingestuft.

5.           Konkrete Maßnahmevorschläge Peter

a)           Streichen der Badeaufsicht (Einsparung ca. 6000 €) und der Beschäftigung einer geringfügig Beschäftigten (Einsparung ca. 3000 €)

Konsequenzen: stark erhöhtes Haftungsrisiko der Gemeinde in Bezug auf Badeunfälle, leidende Sauberkeit der Wiese und der Toilettenanlage, keine Schwimmkurse mehr (2025: ca. 50 Kinder nahmen an den DRK-Schwimmkursen teil und lernten Schwimmen). Mangels hinreichendem Schwimmhallenangebot in Schwerin lernen viele Kinder über die Schulen nicht mehr schwimmen. Aufgrund der vielen Gewässer hier mit Gefahren für Nichtschwimmer ist das Schwimmenlernen der Bevölkerung aber eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, die zudem das Selbstbewusstsein von Kindern sehr unterstützt.

b)          mobile Toiletten statt des Betriebs der vorhandenen, gemauerten Toilettenanlage

Kosten: soll das billiger sein? Zudem: Die hygienischen Verhältnisse (fließend Wasser) würden dadurch erheblich verschlechtert. Es wäre zu befürchten, dass die Toilettennutzung zulasten der Hygiene und Natur durch eine Schließung der gemauerten Toilettenanlage leidet.

c)           Einführung eines Parkplatzkonzeptes

Klingt zunächst gut, ist aber bereits mehrfach erwogen und wieder fallen gelassen worden:

aa)        – Aufstellung altmodischen Parkuhren („Groschengräber“, wenn es die noch gibt):

Diese setzten konkrete Parkbuchten voraus, die nur in sehr beschränkter Zahl vorhanden sind. Zudem: hohe Investitionskosten für Anschaffung und Aufbau (geschätzt ca. 3-5000€) und:

wer kontrolliert die Uhren und erteilt „Knöllchen“ im Falle der Zeitüberschreitung. Dies könnte nur das zu hoheitlichem Handeln befugte Ordnungsamt in Lützow erfolgen, das personell dazu nicht willig/in der Lage ist, dies in nennenswertem Umfang zu tun.

              – Parkautomat wie heute üblich

Hohe Investitionskosten (pro Automat mindestens 10.000 €) für nur ganz wenige Parkplätze; oben beim DGH müsste wohl ein zweiter Automat stehen; im Übrigen, wie oben: wer kontrolliert und ahndet die Einhaltung der Parkzeiten?

bb)        Anwohnerparkausweise:

Die Schaffung von Anwohnerparkzonen ist rechtlich vorstellbar, aber: die Anwohner müssen ohne Garantie auf einen Parkplatz hierfür dann zahlen (Anwohnerparkausweis). Der Bund hat gerade die bisherige Begrenzung der Gebührenerhebung für einen solchen Parkausweis freigegeben, was landauf, landab zu einer heftigen Erhöhung der Anwohnerparkausweisgebühren geführt hat (teilweise jenseits von 100 €). Auch werden die Anwohner alles andere als „glücklich sein“, zukünftig für einen konkret nicht gesicherten Parkplatz in ihrer Anliegerstraße zur Kasse gebeten zu werden. Der Auswärtige ohne Parkausweis begeht beim Parken eine Ordnungswidrigkeit, doch wer verfolgt diese?

cc)         Spontane Parkplatzkontrollen, Verwarnungsgelder

Die Parkplatzkontrollen und gegebenenfalls Erteilung von Verwarnungsgeldern können nur über hoheitlich handelnde Mitarbeiter des Amtes Lützow-Lübstorf erfolgen. Das Amt sieht sich nicht in der Lage, zu Stoßzeiten in den anliegenden Straßen der Badestelle derartige Kontrollen durchzuführen, obwohl dies wegen der zahlreicher Falschparker und Überzieher der beschränkten zulässigen Parkdauer auf den wenigen ausgewiesenen Parkbuchten von der Gemeinde seit Jahren immer wieder eingefordert worden ist – und aufgrund der Bußgelder lohnend wäre.

7. Soweit Claus Wergin mir gegenüber gelegentlich einer Fahrt ins Amt am 09.09.2025 andeutete, dass auch erwogen werde müsse, einen Verein zu gründen, dem die Bewirtschaftung  – dann wohl eines privaten Freibads – gemeindlich übertragen werden könnte – es fänden sich doch wohl 15 oder 20 Einwohner, die dies in die Hand nehmen würden – bin ich mehr als skeptisch. Der privatrechtliche Betrieb einer Badeanstalt ist mit Anforderungen, Kosten und (Haftungs-)Risiken verbunden, die mich daran zweifeln lassen, dass ein solcher Verein – und dann auch noch lebensfähig dauerhaft – zustande kommt und „lebt“.

Soweit Claus gelegentlich der angesprochenen Fahrt nach Lützow seine Recherchen mitgeteilt hat, dass eine moderne Drehkreuzanlage, die allen Bezahlungsanforderungen gerecht würde, etwa 35.000 bis 38.000 € kosten würde und sich diese Ausgabe binnen weniger Jahre amortisieren würde, bleibe ich auch insoweit skeptisch. Ich verweise auf meine oben abgedruckten Bedenken: Anfälligkeit der Anlage und Vandalismusgefahr,  weitere Kosten (Fahrradparkplatz außerhalb anzulegen) und vor allem: Durch eine solche Anlage, mag das Drehkreuz außerhalb der Badeaufsichtssaison auch freigeschaltet sein, wird die Badestelle zur Badeanstalt mit erheblichen Haftungsrechtlichen Folgen. Ich verweise auf die BGH-Rechtsprechung hierzu.

Eine Frage der Brille

Eine Frage der Brille…

In der letzten Gemeindevertretersitzung thematisierte ein Gemeindevertreter wieder einmal, dass die Gemeindearbeiter seiner Meinung nach zu selten die straßenbegleitenden Grünstreifen – etwa in der Ringstraße in Hundorf – mähten. Der von der Gemeinde zu pflegende Grünstreifen etwa neben dem Grundstück des Blogautors sähe ungemäht und ungepflegt aus. Der Grünstreifen vor dem Haus des Blogautors, den dieser selbst pflege oder besser nicht pflege, wachse sogar total wild und sei ein Schandfleck.

Richtig ist, dass nach der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung die gemeindlichen Grünstreifen von der Gemeinde gemäht und gepflegt werden, wenn nicht der Anlieger sein Interesse bei der Gemeinde bekundet, diese Pflege selbst zu übernehmen. Letzteres hat der Blogautor getan. Wie häufig gemäht werden muss und wie der Streifen pflanzlich genutzt werden darf, ist nirgendwo geregelt. Wesentlich ist allein, dass von dem Streifen keine Gefahr für den Verkehr einschließlich Fußgängerverkehr ausgehen darf. Auch für die Gemeinde gibt es keine Vorgabe, den Rasen immer auf Streichholzlänge kurz zu halten. Aus naturschutzrechtlichen Gründen lassen mittlerweile viele Gemeinden und Landkreise Straßenbegleitgrün zum Schutze von Flora und Fauna weitgehend wild wachsen.

So verfährt auch der Blogautor, der von manchem Ortsansässigen hierfür auch ausdrücklich Zuspruch erfährt. Es gibt auch Anfragen, ob man sich ein paar Samen mitnehmen dürfe. Hier gilt sicherlich der Spruch: Eine Frage der Brille… Toleranz ist angebracht. Hierzu hat der Blogautor ein kleines Filmchen gedreht, welches durch Anklicken des Bildes aufgerufen werden kann:

Entwicklung Eckdaten Haushalt 2024/2025

Die Entwicklung der Haushaltsdaten der Gemeinde für das Jahr 2024/2025 sehen für die Gemeinde Seehof leider wenig erfreulich aus. Dies ergibt sich aus der Zusammenstellung des Amtes/des Bürgermeisters zum Jahresende 2024, wobei es sich bislang allerdings noch um Prognosezahlen handelt:

Eine Zusammenstellung von Grafiken zur Haushaltsentwicklung lassen sich hier runterladen

Was tun in Seehof – „Das Wintercafé“

Ein Interview

Fotos: pmartin / im „tisch“

Frage: Man kann wohl sagen, dass du eine ganz tolle Initiative gestartet hast! Du sagtest einmal, dass du in deinem Berufsleben oft konkret und schnell entscheiden musstest. Ist das jetzt in deinem Ruhestand immer noch so?
Helga: Ja, ich mache mir oft Gedanken, wie schnell ich etwas umsetzen kann und ob das dauerhaft sein könnte. Es muss alles gut durchdacht sein. Wir haben überlegt, wie viel Leute kommen, wie viel Kuchen muss gebacken werden, reicht das aus?

Frage: Also ist die Eigenschaft, Dinge einfach anzupacken und schnell zu einer Entscheidung zu kommen, wirklich deine Art, und die ist auch immer so geblieben?Helga: Genau. Ich glaube, das können alle, die mich näher kennen, bestätigen.

Frage: Du hattest im Oktober angekündigt, gemeinsam mit weiteren Initiatoren ein „Wintercafé“ für ältere Bürger ins Leben zu rufen. Wintercafé klingt fast romantisch. Man spürt schon den frischen Kaffeeduft, das Kerzenlicht und vielleicht auch Schneeflocken. Auf alle Fälle ein sehr schöner Begriff!
Helga: Ja, ich habe auch lange überlegt, denn ich finde zum Beispiel den Begriff Seniorencafé ganz schrecklich. Und dann kamen wir auf den Begriff Wintercafé, weil wir es eigentlich nur im Winter machen wollen. Der Hintergrund ist, dass es in dieser Jahreszeit dunkel, kalt und ungemütlich ist, und die Leute eher zu Hause hinter dem Ofen sitzen. Für die Seniorinnen und Senioren ist das Café auch gedacht, aber im Titel wollte ich es nicht gerne haben. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass man auch zu dieser Jahreszeit einfach Nachbarn trifft und mit ihnen erzählen kann.

Frage: Was hat dich überhaupt dazu gebracht, so etwas zu initiieren? Was war dein Antrieb? Was war deine Motivation dafür?
Helga: Ich dachte, das ist einfach notwendig im Dorf!
Und das fand ich, ist die einfachste Lösung. Einen Raum zu suchen, wo man sich treffen kann, einen Kaffee und Kuchen bekommt.

Frage: Und du hast dir also gesagt: Ich finde das gut, ich traue mir das zu und ich packe das einfach an?
Helga: Ja, hab ich gemacht!

Frage: Die nächste Frage wäre – Gemeinschaft, welche Rolle spielt Gemeinschaft für dich generell, aber auch hier im Dorf?
Helga: Gemeinschaft hat für mich eine große Bedeutung. Wir haben zum Beispiel einen riesigen Freundeskreis. Wenn wir Geburtstag feiern, dann kommen locker so 20 Leute zusammen. Also das spielt für mich wirklich eine große Rolle. Das war auch schon früher im Betrieb so. Ich wollte immer, dass alle, die an einem Projekt arbeiten auch wissen, welches Rädchen sie in dem System sind. An jedem Freitag haben wir gemeinsam darüber gesprochen, welche Vorhaben anstehen, was als Nächstes auf uns zukommt, und welche Aufgaben jeder hat. Es war mir immer wichtig, dass jeder sich für das Gemeinsame verantwortlich fühlt.

Frage: Also es ging dir nicht nur darum, dass man einfach zusammensitzt und Kaffee trinkt, sondern dass jeder sich auch als Teil des Ganzen fühlt?
Helga: Ja genau, das ist auch die Grund-Idee für das Café, dass die Leute gemütlich zusammensitzen, sich austauschen und miteinander reden können. Und ich fand es richtig gut, dass so viele Gespräche stattfanden. Es trafen sich Menschen, die sich einerseits ohnehin gut kennen, und andererseits auch bisher vielleicht noch keinen so engen Kontakt hatten.

Frage: Gab es denn nur die Gespräche untereinander oder gab es auch Informationen für die Gäste?
Helga: Ja, unser Bürgermeister hat Informationen weitergegeben und er hatte das Ganze auch eröffnet. Wir hatten ihn gebeten, das zu tun, denn er hat dazu den allerbesten Überblick. Es wurde über Feuerwehr, Angler, Yoga, Lesekreis, Boule und Nähzirkel gesprochen, aber auch über Vorhaben der Gemeinde. Es ist doch eine ganze Menge, was inzwischen in der Dorfgemeinschaft passiert. Wir haben uns auch Gedanken gemacht, was wir an einem der nächsten Termine so machen können. Ich würde auch gerne den Kindergarten einbinden.

Frage: Also man merkt schon, es gibt da noch viele Ideen und ihr habt da noch etliche Vorhaben für die nächsten Veranstaltungen im Sack?
Helga: Oh ja, da stecken noch viele Ideen drin und es haben sich diesmal auch einige Mitbürger gemeldet, die gerne bei den nächsten Veranstaltungen mithelfen wollen. Auch unsere jetzigen Helfer sind bereit, bei den nächsten „Wintercafés“ mitzuwirken. Wir werden in Kürze einen Plan ausarbeiten, wann wer mithelfen will. So können wir die Arbeit sehr gut aufteilen.

Frage: Hast du eine Resonanz erhalten, wie ist das erste „Wintercafé“ in Seehof angekommen?
Helga: Bei mir persönlich nicht, nur über Dritte.  Aber das kann noch kommen, denn wir werden ja immer bekannter.

Frage: Wie soll es weitergehen?
Helga: Ich finde, es sollte so weitergehen, also ohne Anmeldungen. Es soll jeder kommen, der Lust hat und auch wann und wie lange er bleiben will. So als würde man in ein „normales“ Café gehen.

Frage: Darf man von Highlights sprechen? Was waren aus deiner Sicht also die Höhepunkte dieser ersten Veranstaltung?
Helga: Das erste Café ging über zwei Stunden. Für mich und die ganze Gruppe war einfach der Erfolg, dass die Leute sich so gefreut und lange miteinander gesprochen haben. Es waren über dreißig Gäste. Wir haben das erste Ziel erreicht.Viele alleinstehende Männer waren nicht da. Da habe ich schon überlegt, wie kriegt man die jetzt noch hinterm Ofen vor gelockt? Und worüber wir auch noch nachdenken wollen: Es gibt auch Leute, die es schwer haben zu dem Café zu kommen und die vielleicht abgeholt werden müssen. Aber das werden wir mit dem Bürgermeister noch mal besprechen. Der hat da einen guten Überblick.

Frage: Gab es irgendetwas Besonderes, eine Schwierigkeit, die ihr überwinden musstet, eine besondere Herausforderung?
Helga: Nein, eigentlich nicht. Wir müssen uns fürs nächste Mal wieder eine andere Tischdekoration ausdenken. Diesmal hatten wir noch ein bisschen Herbst, Weihnachten wollten wir noch nicht, aber das nächste Mal wird es vielleicht etwas winterlich.

Frage.: Wie erfolgt eigentlich die Finanzierung des Vorhabens?
Helga: Dazu gibt es zweierlei zu sagen. Als Erstes hat uns die Gemeinde unterstützt. Wir konnten den großen Saal nutzen und wir haben mit deren Hilfe Kaffee, Milch und ein paar Kekse gekauft. Gebraucht haben wir dafür unter fünfzig Euro, das ist wirklich nicht zu viel für solch einen Nachmittag! Der ganze Kuchen wurde allerdings großzügig gespendet von anderen Mitbürgern, die ihn selbst gebacken hatten.

Frage: Gab es irgendwelche Erkenntnisse aus dieser ersten Veranstaltung, Dinge die man vielleicht besser machen müsste?
Helga: Ich würde es genauso wieder machen. Ich habe die Idee, das nächste Mal noch einen Tisch zusätzlich aufzubauen, an dem man ein paar Spiele machen kann und den Tisch mal wechseln kann. Bei unserer ersten Veranstaltung wurden überhaupt keine Tische gewechselt. Alle haben so viel miteinander gesprochen, dass es gar nicht notwendig war.

Frage: Können sich andere Bürger auch an diesem Projekt beteiligen?
Helga: Es gab diese Art Idee vor einigen Jahren schon einmal. Ich habe jetzt die Initiative ergriffen, denn ich finde schon, dass einer irgendwie den Hut aufhaben muss. Es waren aber auch fünf weitere Aktive dabei, vorwiegend alle aus einer Bürgerinitiative der Gemeinde. Mit denen haben wir vorher Tische und Stühle gestellt und eingedeckt, Kaffee gekocht und Kuchen geschnitten. Wir waren ein gut eingespieltes Team. Wir haben schon scherzhaft gesagt, wenn wir mal nichts Besseres zu tun haben, dann machen wir ein Café auf.

Frage: Wie würdest du diese Veranstaltung jetzt genau definieren? War das eine Gemeindeveranstaltung oder eine bürgerliche Initiative? Oder ist das für dich gar nicht so wichtig?
Helga: Nein, diese Frage ist für mich wirklich nicht so vorrangig. In den vergangenen Jahren hieß es immer, die Bürgerinitiativen in der Gemeinde sind nach außen nicht so sichtbar. Deshalb ist es einfach wichtig und richtig, dass dort etwas gemacht wird für die Bürger in der Gemeinde, dass da etwas passiert.

Frage: Für die Gäste des „Wintercafés“ ist alles kostenlos gewesen. Die Gemeinde und einige Bürger haben dafür gesorgt, dass Kaffee und Kuchen gespendet wurde, soll das immer so bleiben?
Helga: Ich könnte mir vorstellen, dass ein geringer Betrag, in welcher Form auch immer, eingenommen werden kann, um in Zukunft einzukaufen. Mit diesen Mitteln könnte dann vielleicht am Saisonende etwas Größeres organisiert werden. Darüber müssen wir noch mal in aller Ruhe nachdenken. Also die Frauen die Kuchen gebacken haben sagten uns, dass sie dafür kein Geld haben möchten.

Frage: Hast du eine Botschaft für die Leser dieses Interviews, eine Schlussfolgerung aus dieser ersten Veranstaltung?
Helga: Das ist jetzt eine schwierige Frage. Ich würde mir vielleicht wünschen, dass diese Möglichkeit zum „Wintercafé“ zu kommen noch mehr Verbreitung findet, dass die Nachbarn sich gegenseitig auf die kommenden Termine aufmerksam machen. Wir wollen von Januar bis einschließlich März das Wintercafé jeweils am 2.und 4. Freitag des Monats öffnen.

Letzte Frage: Wie kann man dich oder dieses Projekt erreichen? Wie können Bürger, die Interesse haben mitzumachen, euch unterstützen?
Helga: Auf den nächsten Plakaten werden Telefonnummern und Ansprechpartner zu lesen sein. Jeder kann sich dort melden. Jeder ist herzlich eingeladen, mitzumachen!  Auf alle Fälle kann man mich immer erreichen und ich gebe hier meine Telefonnummer 0176 99120525 bekannt.

Liebe Helga, herzlichen Dank für dieses lange und interessante Gespräch und viel Erfolg für dich und alle jetzigen und zukünftigen Mitstreiterinnen!

Perle und Problemkind: Die Badestelle am Ende der Seestraße

Die Badestelle in Seehof, eine kommunalpolitische Bestandsaufnahme 

Die Badestelle ist das Wahrzeichen von Seehof und wird von jung und alt gut angenommen. Seit der zweiten Hälfte der 1940er Jahre etablierte sich hier für das bevölkerungsmäßig nach dem Krieg stark wachsende Dorf Seehof eine Badestelle, die benachbart schnell auch zum Sommerzelten für die Dorfjugend und dann auch für auswärtige Betriebe führte: Die Keimzelle des in den 1950er Jahren dann wachsenden Campingplatzes. 1991 wurde der bestehende Campingplatz seitens der Gemeinde „privatisiert“: Die Gemeinde übertrug mittels eines Erbbauvertrages den Campingplatz einschließlich der Badestelle für 50 Jahre auf den heutigen Campingplatzbetreiber. 1994 wurde der Vertrag geändert. Die Badestelle wurde aus dem Campingplatz ausgegliedert. Die gemeindlichen Flächen ab der rot markierten nördlichen Grenze des Flurstücks 41 (Seestraßenflurstück) fielen in die Zuständigkeit der Gemeinde zurück. Der heute vorhandene grüne Maschendrahtzaun nördlich des DRK- Blockhauses weist dem Campingplatz zu Unrecht einen Grundstücksstreifen zu. Den könnte die Gemeinde einfordern.

Das obige Luftbild lässt im Übrigen weiter erkennen, dass die Badestelle nur teilweise auf Seehofer Eigentumsflächen betrieben wird (Flurstücke 65/3 und 41). Der südöstliche Teil der Liegewiese und die Wasserfläche stehen im Eigentum des Bundes (Wasserwirtschaftsamt Lauenburg, der Schweriner Außensee ist Bundeswasserstraße).

Problemkreis 1: Überlastung der Badestelle selbst und der anliegenden Straßen durch Pkws

In der Ferienzeit im Sommer trifft man in der Badestelle weit überwiegend keine Seehofer, sondern Nutzer des angrenzenden Zelt- und Campingplatzes sowie Schweriner und Urlauber der Region Schwerin an. Natürlich ist es begrüßenswert, dass Seehof über die Badestelle bei vielen Menschen einen guten Ruf gewonnen hat. Dazu beigetragen hat sicherlich auch die SVZ, in deren Berichten über Badestellen der Region die in Seehof über Jahre hinweg immer gut abgeschnitten hat. Aufgrund des Zuspruchs der Badestelle meiden allerdings viele Seehofer an Tagen mit hochsommerlichen Temperaturen die eigene gemeindliche Badestelle zu den „Stoßzeiten“ …

Eine Negativseite ist auch, dass in den Ferientagen bei gutem Wetter im Sommer häufiger ein Parkchaos auf dem kleinen Badestellenparkplatz oberhalb der Badestelle entsteht.

Aber auch in der Seestraße und im Eschenweg wird die Einwohnerschaft durch verbotswidrige Falschparker und den Parkverkehr genervt. Die Falschparker gefährden auch die Sicherheit und Ordnung (Ausrücken der Feuerwehr, Notarztzufahrten, Zustellung von Grundstücksausfahrten). Das für die Ahndung von Falschparkern zuständige Amt Lützow-Lübstorf sieht sich personell trotz etlicher Vorstöße der Gemeindeführung nicht in der Lage, zu den Zeiten, in denen massenhaft Parkverstöße erfolgen, einen befugten, hoheitlich handelnden Mitarbeiter vor Ort einzusetzen, um die Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen. Dies, obwohl die „Knöllcheneinnahmen“ insoweit dem Amtshaushalt zugutekämen und die Einnahmen den temporären Einsatz eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes in den wenigen Sommerwochen refinanzieren würden.

Unabhängig von den Parkproblemen gibt es bisweilen auch das Problem der Überfüllung der Badestelle. Die von der Gemeinde beauftragte Badeaufsicht vom Deutschen Roten Kreuz sieht sich zutreffender Weise für die zeitweise Schließung der Badestelle wegen Überfüllung nicht zuständig. Eine temporäre Schließung müsste jeweils die Gemeinde selbst aussprechen, wie dies 2020 und 2021 während der COVID19-Pandemie an einigen Tagen praktiziert wurde („Wegen Überfüllung vorübergehend geschlossen“). Durch das große Wickendorfer Neubaugebiet hat sich die potentielle Belastungssituation der Badestelle nochmals verstärkt.

Problemkreis 2: Die Badestelle als Kostenfaktor im gemeindlichen Haushalt

Neben der verkehrlichen Belastung und der bisweilen auftretenden Überfüllung der Badestelle und ihrer Liegewiese stellt die Badestelle für den gemeindlichen Haushalt auch eine wiederkehrende Belastung dar. Jahr für Jahr muss die Gemeinde im Haushalt Personalkosten für die Bewachung der Badestelle in den Ferienwochen (DRK 6.000 €) und für einen geringfügig Beschäftigten (3.000 €), der in den Sommerwochen für die Sauberkeit des Steges, der Liegewiese und der Toilettenanlage aufkommt, aufbringen. Daneben fallen natürlich auch Grünpflegekosten, Erhaltungskosten für die Liegenschaft einschließlich Toilettenhaus und DRK-Blockhaus an. Im gemeindlichen Haushalt sind seit Jahren einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungsbeträge Kosten etwa mit 30.000 € pro Jahr als Belastung eingestellt:

Problemkreis 3: Haftung der Gemeinde für ihre Badestelle

Die Gemeinde muss sich einen Kopf darüber machen, wie es mit der Badestelle weitergehen soll. Dabei hat sie zu beachten, dass ein jeglicher Ausbau der Badestelle – also die Vermehrung der Attraktivität durch etwa einen Steg (bereits vorhanden), eine Rutsche, einen Sprungturm, ein Schwimmponton, aber auch die Bereitstellung zusätzlicher Spielgelegenheiten im Liegewiesenbereich, die Erhebung eines Eintrittsgeldes – das Haftungsrisiko der Gemeinde erhöht. Zum Schutze von Unfallopfern in einer gemeindlich organisierten Badestelle hat die höchstrichterliche Rechtsprechung hier gefordert, dass eine solche Badestelle hinreichend durch geschulte Aufsichtskräfte überwacht wird. Aus Geldgründen finanziert die Gemeinde eine Badebeaufsichtigung durch das DRK aber nur während der Sommerferien und dort auch nur in den täglichen Kernzeiten. Außerhalb dieser Tagesstunden und der saisonal begrenzten Badeaufsichtszeiten bleibt die Badestelle in der jahrzehntelang geübten Praxis offen und ist für jedermann zugänglich. Je attraktiver die Gemeinde die Badestelle macht und dadurch Zuspruch und Unfallrisiko erhöht, desto haftungsrechtlich riskanter wird es. Für eine natürliche Bademöglichkeit am Seeufer trifft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die zuständige Gemeinde kein Haftungsrisiko: jedermann nutzt die Bademöglichkeit auf eigene Gefahr. Anders bei deren gemeindlich organisiertem Ausbau. Zum Nachlesen hier die Rechtsprechung zu diesem Thema, die Stellungnahme vom Versicherer der Gemeinden im Lande (KSA) und zu einer Politikereinlassung:

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, sind in den vergangenen Jahren folgende Ideen für die Fortführung der Badestelle entwickelt und erörtert worden, ohne dass aber Umsetzungsbeschlüsse gefasst wurden:

a.

Vorgeschlagen wurde unter Bezugnahme auf das frühere Vorhandensein in den 1980er Jahren die Errichtung eines Sprungturms, einer Wasserrutsche und – neu – eines Schwimmpontons, zu dem man hinausschwimmen und sich dort sonnen und ausruhen kann. Auch die Spielplatzelemente auf der Liegewiese sollten erneuert/vermehrt werden, um noch familienfreundlicher zu werden. Die Badestelle könnte durch diese Maßnahmen noch viel attraktiver gemacht werden.

In der letzten Wahlperiode konnte sich dieser Vorschlag wegen der damit verbundenen Gefahren- und Haftungsrisikoerhöhung und der nur in der Hauptsaison vorhandenen DRK-Aufsicht auf Betreiben des Blogautors nicht durchsetzen. Auch spielte eine Rolle, dass der Zufahrts- und Parkverkehr gegen eine zusätzliche Erhöhung der Attraktivität der Badestelle spreche.

b.

Vorgeschlagen wurde, nördlich neben dem Steg unter Nutzung auch des Streifens des Flurstücks 41, der derzeit vertraglos vom Campingplatz genutzt wird, eine gemeindliche Slipanlage als eine die Badestelle ergänzende Freizeiteinrichtung zu errichten. Zur Begründung wurde vorgebracht, dass die Nutzung der benachbarten Slipanlage des Campingplatzes nur gegen Gebühr von 10 € pro Wasserungsvorgang möglich sei. Die Gemeinde solle hier eine kostenlose Möglichkeit zur Wassereinbringung von Booten für die einheimische Bevölkerung schaffen. Der Antrag wurde zurückgestellt (Stichworte: ungeklärter Bedarf und ungeklärte Kosten, Konflikt der Zufahrt im Eingangsbereich der Badestelle mit dort herumlaufenden Kindern, Konflikt mit vorhandener Steganlage des Campingplatzes direkt vor dem potentiellen Slipbereich, Klärung mit WSA und Campingplatz GmbH erforderlich).

c.

Nachdem auf dem Gelände neben der KiTA ein Kajakverleih- und Verkaufsbetrieb ernsthaftes Interesse an einer Ansiedelung gezeigt hatte, wurde vorgeschlagen, am nördlichen Rand der Steganlage eine Einsetzstelle für solche Boote zu schaffen, soweit es nicht zu einer naheliegenden Kooperation der Campingplatz GmbH mit dem Betrieb kommen sollte. Eine Entscheidung wurde zurückgestellt mangels Entscheidungsreife. Im September 2024 hat der Kajakbetrieb leider sein Ansiedelungsinteresse aufgegeben.

d.

Im Haushalt 2019 von der vormaligen Gemeindevertretung geplant wurde eine Investition in eine münzbezahlungsabhängige Drehkreuzanlage als Badestellenzugang. Auf diese Art und Weise sollten Einnahmen von den Badestellennutzern generiert werden. Eingestellt in den Haushalt hierfür war damals ein Betrag von 28.000 €. Der Ansatz wurde nicht aufgegriffen, weil keine nachvollziehbare Erörterung des beratenden Ausschusses und der Gemeindevertretung den 2019 neu gewählten Gemeindevertretern überliefert wurde.

e.

Im zuständigen Bauausschuss der letzten Wahlperiode (2019-2024) erörtert wurde eine Drehkreuzanlage, die mittels Münz- und Berechtigungskarten („Saisonplastikkarten“) Zutritt gewährt. An die einheimische Bevölkerung könnten auf Antrag Saisonberechtigungskarten ausgegeben werden, um diesen einen privilegierten Zutritt zu ermöglichen. Die Drehkreuzanlage könnte auch zeitgesteuert sein, so dass der Zutritt beispielsweise vor 10:00 Uhr und nach 18:00 Uhr freigeschaltet bleibt. Im damals zuständigen Bauausschuss kam eine Mehrheit für die Weiterverfolgung, die zunächst einmal hohe Investitionskosten auslösen würde, nicht zustande.

f.

Erörtert wurde weiter die Verpachtung der Badestelle an einen Pächter, der dann Eintritt erhebt, andererseits für die Badeaufsicht und die Sauberkeit der Anlage zu sorgen hätte. Ohne Einräumung der Möglichkeit, auch Gastronomieeinnahmen zu generieren, schien dieses vielen Stimmen nach aber nicht realistisch. Zudem gibt es dann auch Platzprobleme, ohne Zusammenarbeit mit der Campingplatz GmbH wäre eine Gastronomiekiosk mit Sitzplätzen kaum realisierbar. Auch bestand die Ansicht, dass strikte Öffnungszeiten, die bei eine Verpachtung wohl unerlässlich wären, viele Widerstände in der einheimischen Bevölkerung auslösen würde. Denn die Badestelle erfährt auch frühmorgens und am späteren Abend noch guten Zuspruch durch Einheimische aus Seehof. Zudem müsste geklärt werden, ob eine Verpachtung ohne Weiteres überhaupt möglich ist, da nicht die Gesamtfläche der Badestelle im Eigentum der Gemeinde steht (Klärung mit WWA Lauenburg).

g.

Natürlich gab es auch immer wieder den Vorschlag, alles beim alten zu belassen, wie in den zurückliegenden drei Jahrzehnten…

Lieber Claus, liebe weitere Ausschussmitglieder im Finanzausschuss,

allein Du, Claus, hast Dich zum Thema Badestelle auf meine verlinkte Zusammenstellung hin (siehe unten) bislang geäußert. Ich bin allerdings von Deinem Vorschlag noch nicht überzeugt. Für eine breitere Diskussion erlaube ich mir folgende Entgegnung:

Du favorisierst für den Badestellenzugang eine Drehtürregelung über die bei einem Eintritt in die Badestelle zwischen 10:00 und 17:00 Uhr „ein Eintrittsgeld gefordert wird (bar+online)“. „Für behinderte und individuell beeinträchtigte Mitbürger, die die Drehtür nicht passieren können, sollte vergleichbar der Tür am Nordeingang [richtig: Südeingang] des Zeltplatzes eine Behindertentür mit dem üblichen EURO-Schlüssel vorgehalten werden“. Dein Vorschlag erwächst nachvollziehbar aus der Überlegung, dadurch die jährlichen Kosten der Badestelle jedenfalls teilweise durch Eintrittsgelder wiederreinzuholen. Dennoch habe ich Bedenken gegen den Vorschlag:

1. Eine solche Lösung kostet hohe Anfangsinvestitionen. Ich schätze als Laie diese auf mindestens 40.000 bis 60.000 €. Bei der gegenwärtigen Haushaltslage müssten die im Rahmen des zukünftigen Haushaltes 2026 kreditfinanziert werden. Die Investition belastete den Haushalt/die zukünftigen Haushalte also zunächst einmal, zumal über die Abschreibungsnotwendigkeit nicht nur die tatsächliche Anschaffungsaufwendung in den Haushalten einzustellen wäre.

2. Die Drehkreuzanlage müsste wohl unterschiedliche Eintrittspreise anbieten, denn ein Einheitspreis für Erwachsene und Kinder erscheint fragwürdig. Sollten nicht Familien auch einen ermäßigten Preis angeboten erhalten? Wie steht es mit einem besonderen Preis für Einwohnerinnen und Einwohner?

=>  Die Anlage wird damit nicht trivial wie das Drehkreuz am Zeltplatzeingang, sondern eher „hightech“. Möglicherweise müsste ein Eintrittsbonautomat aufgestellt werden, der unterschiedliche Preise anbietet und nach Bezahlung einen unterschiedlichen Kassenbon (Zahlnachweis) ausspuckt, der von der Drehkreuzanlage dann zur Eintrittsgewährung gescannt wird. Der Bonautomat müsste mit Wechselgeld klarkommen und nach Deiner Vorstellung auch eine Bezahlung per App/Smartphone ermöglichen.

Gibt es unterschiedliche Eintrittspreise, müsste mindestens stichprobenmäßig auch kontrolliert werden, ob „der richtige“ Eintrittspreis gezahlt wurde. Wer führt die Kontrolle durch? Soll die Eintrittsgelderhebung ein öffentlich-rechtliches oder ein privatrechtliches Benutzungsverhältnis begründen? Das bedarf der satzungsrechtlichen Regelung mit Konsequenzen für die Frage, wer kontrollieren darf und welche Konsequenzen ein Missbrauch bei der Bezahlung hat.

Wer Eintritt gezahlt hat und dann die Badestelle kurzzeitig wieder verlässt, etwa, um sich Pommes auf dem Zeltplatz zu kaufen oder mit seinem Kind kurz zur neuen Kletterspinne auf dem alten Bolzplatz zu gehen, verliert dessen Eintrittsbon die Gültigkeit für einen Wiedereintritt? Bleibt der Bon gültig für den aktuellen Tag? Lüde das aber nicht dazu ein, den Bon beim Verlassen der Badestelle zwecks Missbrauch an neu ankommende Badelustige „weiterzugeben“?

3. Eine Drehkreuzanlage wirft das Problem auf, wie mit Kinderwagen, einem Bollerwagen oder einem Liegestuhl die Badestelle betreten werden kann. Diese Sachen passen durch das Kreuz nicht durch. Gleiches gilt für einen Besucher mit einem Stehpaddlerbrett, wie es bislang von der Badestelle im südlichen Bereich abgegrenzt genutzt werden darf.

4. Bislang befinden sich auch die Fahrradständer im Badestellenbereich: Die Drehkreuzanlage müsste danach so positioniert werden, dass der Radparkplatz außerhalb liegt. Der müsste wohl komplett verlegt werden. Auch das produziert Kosten.

5. Mit einem Drehkreuz wäre nicht auszukommen. Für das Verlassen der Badestelle müsste ein zweites Drehkreuz aufgestellt werden. Auch das kostet.

6. Die Drehkreuzanlage, gegebenenfalls mit gesondertem Bonautomat, müsste nach Obigem technisch hochkomplex sein und mit Strom versorgt werden. Das wirft nicht nur die Frage auf, was eine solche Anlage in der Erstanschaffung kostet. In den Blick zu nehmen ist auch, was der Betrieb und die Unterhaltung der Anlage kostet:

Einmal stellt sich die Frage, wie häufig und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen die Bargeldentnahme durchzuführen ist („Vieraugenprinzip“?). An einem warmen Sommertag am Wochenende dürften im „Geldbunker“ Bargeldeinnahmen zusammenkommen, die „Langfinger“ interessieren könnten. Darüber hinaus sehe ich die Gefahr, dass eine solche Zutrittsanlage bereits aufgrund ihrer örtlichen Lage Vandalismus auf sich zieht. Das ruft häufigere Reparaturkosten auf, die zu den Erstanschaffungskosten hinzuaddiert werden müssen.

7. Der Vorschlag für eine zusätzliche Pforte für individuell behinderte und beeinträchtigte Mitbürger, die ihren bundeseinheitlichen Behindertenschlüssel benutzen können sollen, wirft ebenfalls Fragen auf. Ist es gerechtfertigt, diesen Besucherkreis durch Verzicht auf ein Eintrittsgeld zu privilegieren? Besteht hier nicht auch Missbrauchgefahr, dass über einen solchen Schlüssel auch Dritte Zutritt nehmen? Ist die Gemeinde berechtigt, einen solchen Schlüssel selbst an Einwohnerinnen /Einwohner auszukehren? Etwa derjenige, dem ein Schlüssel für die Querung des Zeltplatzes ausgehändigt wurde: warum sollte der umsonst die Badestelle nutzen dürfen?

8. Nicht zuletzt sind Haftungsfragen anzusprechen. Unter Verweis auf die Euch/Ihnen mitgeteilten Unterlagen des KSA (Kommunaler Schadensausgleich) und eines Berichts über eine BGH-Entscheidung sehe ich voraus, dass künftig das Risiko einer Haftung der Gemeinde für Unfälle in der Badestelle erheblich wachsen wird. Wenn für einen Zugang zum Seeufer mit einer Steganlage und von der Gemeinde gepflegten Liegewiese samt Toilettenanlage Eintritt verlangt wird, haftet die Gemeinde für einen gefahrlosen – d.h. hinreichend bewachten – Badebetrieb. Es handelt sich nicht mehr um eine Badestelle, sondern um eine Badeanstalt. Das heißt im Ergebnis, dass mindestens während des Zeitraums, für den Eintritt erhoben wird, eine gefahrenminimierende Badeaufsicht vorhanden sein muss. Umgekehrt heißt das, dass eine Eintrittserhebung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung allenfalls vertretbar für den Zeitraum sein dürfte, in dem eine hinreichende Badeaufsicht organisiert ist. Das wäre nach bisheriger Praxis die Zeit der Schulsommerferien und dort der von Dir, Claus, vorgeschlagene  Tageszeitraum von 10:00 bis 17:00 oder 18:00 Uhr.

Schon die optische Abschließung der Badestelle durch eine Drehkreuzanlage, mag diese auch zeitweise ohne Bezahlung passierbar sein, ist ein großer Schritt in die Richtung, dass nach der angesprochenen Rechtsprechung der Gemeinde besondere Pflichten zur Gefahrenminimierung im Sinne eine Aufsicht  — und Schließung der Badestelle, wenn eine solche nicht da ist  — erwachsen.

Ich bin nach alledem sehr skeptisch, ob die Drehkreuzlösung in der vorgeschlagenen Konstellation ein empfehlenswerter Weg ist.

Als Wahlkampfgetöse enttarnt:

Was hat nicht alles der Gemeindevertreter Wilhelm Scholz, CDU-Fraktion, in Bewegung gesetzt, um auf den letzten Metern des Kommunalwahlkampfes im Juni 2024 den Seehofer Bürgermeister Wergin und seinen 1. Stellvertreter Wittchow zu diskreditieren:

Beide wurden der Lüge bezichtigt hinsichtlich der Frage, ob das Amt eine Sondersitzung der Gemeindevertretung am 05.06.2024 mittels Protokollführung begleiten wird. Im Ergebnis ist an dem Abend kein Protokollant erschienen, die Sitzung deshalb unterbrochen und zwei Tage später fortgesetzt worden. Hierzu fertigte Herr Scholz einen zweieinhalbseitigen „Prüfauftrag“ für die Rechtsaufsichtsbehörde an, mit dem die Gemeindevertretung den Landkreis mit einer disziplinarrechtlichen Untersuchung beauftragen sollte. Vom Bürgermeister wurde nach dessen Angaben von Herrn Scholz verlangt, den „Prüfauftrag“ für ihn 500-fach zu vervielfältigen, damit der Gemeindevertreterbewerber noch vor der Wahl diesen in alle Haushaltsbriefkästen einwerfen könne (was der Bürgermeister aber verweigerte).

Weiter stellte Herr Scholz einen „Dringlichkeitsantrag“ an die Gemeindevertretung: In Anbetracht der aktuellen Situation sei es notwendig, ein Disziplinarverfahren gegen die Angeführten einzuleiten, wozu der zu beschließende „Prüfauftrag“ diene. Dies verbreitete er per Mail an

– die Gemeindevertreter, – den Landrat persönlich, – die untere Rechtsaufsichtsbehörde, – das Innenministerium.

Die Gemeindevertretung müsste diesen „Prüfauftrag“ noch vor der Wahl am 09. Juni 2024 beschließen, damit die Rechtsaufsicht tätig werden könne.

Von diesem Antrag ließ er erst dann ab, als die untere Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt), der er seinen „Prüfauftrag“ vorab zugesandt hatte, ihm mitteilte, dass sie den Vorgang auch ohne einen Beschluss der Gemeindevertretung Seehof hinsichtlich eines Anfangsverdachtes prüfen und bewerten werde.

Auch diese Mail wurde wiederum einem großen Verteilerkreis versandt, u. a. an vier verschiedene regionale Pressevertreter. Motto: Es bleibt immer etwas hängen.

Jetzt übergab das Amt am 16.07.2024 gelegentlich der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung dem Blogautor sowie dem Bürgermeister ein schmales Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde. Zitat aus dem dem Blogautor übermittelten Schreiben:

Soweit für den Blogautor ersichtlich, erhielt der Bürgermeister ein gleiches Schreiben. Ob Herr Scholz diese Mitteilung genauso mit großem Adressatenkreis „streuen“ wird? Ob er sich gar entschuldigen wird? Mit Sicherheit nicht. Fehlender Anstand und Charakter dürften das nicht zulassen.

Nach der Wahl (am 09.06.2024)

Nach der Wahl (am 09.06.2024)

Auf dem Papier haben sich die Verhältnisse in der Gemeindevertretung sehr verschoben. Ob auch in der Wirklichkeit, bleibt allerdings abzuwarten:

Das Rennen um den Bürgermeisterposten machte erneut Claus Wergin, diesmal unterstützt und vorgeschlagen durch die dgg:. Mit 60 % der Stimmen wurde er mit großer Mehrheit wiedergewählt. Seine Konkurrentin, Stefanie Peters, tauchte im Wahlkampf kaum auf. Dafür erzielte sie mit 40 % Zustimmung ein gutes Ergebnis.

Die größte Wählergemeinschaft aus der Kommunalwahl 2019, das Aktionsbündnis Seehof und Hundorf (ABSH), trat zur Wahl 2024 nicht wieder an. Das gilt auch für Thomas Baden, dessen Vorsitzenden. Einzelne Mitglieder dieses Bündnisses kandidierten zwar erneut, nun aber auf den Listen der CDU oder der neu gegründeten ´Gemeinschaft lebenswertes Seehof-Hundorf´ (GlSH). Sie hatten aber keinen übermäßigen Erfolg: keiner gelangte in die Gemeindevertretung.

2024 nicht mehr an der Wahl teilgenommen hat auch die Wählergemeinschaft Bürgerinitiative (BI). Zwei ehemalige Mitglieder, Daniel Jefremow und Andreas Krüger, bewarben sich aber erfolgreich als Einzelbewerber. Sie bilden zusammen eine Fraktion („Einzelbewerber“). Auch das ehemalige BI-Mitglied Andreas Unger wurde jetzt als Nachrücker nach Claus Wergin, der – wie gesagt – wiederum zum Bürgermeister gewählt wurde, in die Gemeindevertretung gewählt. Auch er hatte sich der jetzt stimmenstärksten Wählergemeinschaft, der dgg:, angeschossen. Die dgg: gewann zu dem bisherigen Gemeindevertretersitz (Günther Wittchow) zwei weitere Sitze hinzu (Dr. Katharina Unger und Andreas Unger). Zusammen mit Bürgermeister Claus Wergin bildet die Wählergemeinschaft die stimmenstärkste Fraktion in der Gemeindevertretung mit vier Mitgliedern.

Die neu gegründete GlSH mit der Bürgermeisterkandidatin Stefanie Peters erreichte auf Anhieb zwei Gemeindevertreterplätze. Ein fader Beigeschmack ist allerdings, dass der nahezu dieselbe Stimmenzahl wie Frau Peters erzielt habende Kandidat Dr. Bernd Dietmar Grigo sein Mandat sofort ausgeschlagen hat. Nur als „Stimmensammler“ auf dem Wahlzettel einer Wählergemeinschaft anzutreten, um dann sofort auszuschlagen, wird im Volksmund bisweilen als „Wahlbetrug“ bewertet.

Verloren hat die CDU. Die Wähler reduzierten ihre Sitze von zwei auf einen, den von Gemeindevertreter Wilhelm Scholz. Allerdings ist es diesem Gemeindevertreter gelungen, die Gemeindevertreterinnen der GlSH, Stefanie Peters und die für Dr. Grigo nachrückende Kerstin Burba, dazu zu bringen, mit ihm gemeinsam eine Fraktion unter dem Namen „CDU Fraktion“ zu vereinbaren. Das legt nahe, dass die beiden neuen Gemeindevertreterinnen Peters und Burba sich unter seine Führung begeben haben.

Beim Blogautor besteht eine gewisse Skepsis, ob die Veränderungen in der Gemeindevertretung die Basis für eine nunmehr von Anstand untereinander getragene „neue“ Zusammenarbeit schaffen.

Auch nach der Wahl wurden Anschuldigungen seitens der CDU Fraktion fortgesetzt (Einforderung disziplinarrechtlicher Untersuchungen bezogen auf den Bürgermeister und seinen Stellvertreter bei der Rechtsaufsicht mit großem Verteiler und Benachrichtigung mehrerer Presseorgane – Gemeindevertreter Scholz). Anführen lässt sich hierfür ebenso ein an viele Bürgerinnen und Bürger verbreiteter Wählerdank „im Namen unserer Wählergemeinschaft“ (GlSH) mit den Worten: „Leider hat es nicht gereicht. Es giebt so viele dumme Menschen in unserer Gemeinde, die sich lieber von Wergien und Witchow verarschen lassen wollen. SCHADE. GRUß  D.“

Der Wille, zum Wohle der Gemeinde nur die Zukunft ins Visier zu nehmen, leuchtet aus diesen Vorgängen nicht überzeugend hervor.

Was darf man da erwarten…

Trauerspiel: Ansiedelung eines Hausarztes

Im Zusammenhang mit der Debatte über die Nutzung des alten Gemeindehauses auf dem Bolzplatz in der Seestraße oberhalb der Badestelle und des Campingplatzes kam bereits 2020 in der Gemeindevertretung die Idee auf, dort eine Allgemeinmedizinerpraxis, eventuell kombiniert mit eine Begegnungsstätte, anzusiedeln. Hierfür gab es dann auch eine konkrete Arztinteressentin, die bereit war, für eine Arztpraxis die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, entweder im alten Gemeindehaus oder in einem Ersatzbau. Eine Machbarkeitsstudie wurde durch die Gemeinde in Auftrag gegeben, ein bestehender Bebauungsplan gab nach Einschätzung des Amtes Lützow-Lübstorf die entsprechende Bebauung und Nutzung her. Zwar stimmte mit knapper Mehrheit die Gemeindevertretung für einen Abriss des alten Gemeindehauses. Die Mehrheit lehnte dann aber die Nutzung des Grundstückes für eine Arztpraxis ab. Der Bolzplatz sollte, so die Mehrheit, als „gemeindliches Filetgrundstück“ ein Spiel- und Sportplatz für die Einwohnerschaft bleiben und zukünftig noch weiter hierfür ausgestattet werden. Die Schaffung von Baufreiheit für die Ansiedelung einer Allgemeinarztpraxis könne und solle binnen eines halben Jahres vielmehr neben der KiTa in der Straße Am Zeltplatz geschaffen werden. Bedenken des Unterzeichners hinsichtlich der Einschätzung der Zeitschiene wurden abgetan. Der dortige Bebauungsplan Nr. 3 könne ja in einem vereinfachten bebauungsrechtlichen Verfahren ganz kurzfristig binnen sechs Monaten angepasst werden.

Die Ärztin, die Interesse bekundet hatte, sprang wegen der Verzögerungen wegen des Standortwechsels ab und ließ sich in einer anderen Gemeinde am Rande Schwerins nieder. Die angeblich ganz kurzfristig mögliche Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 neben der KiTa für die Arztansiedelung kommt und kommt nicht voran. Drei Jahre sind seitdem vergangen. Immer wieder werden von denjenigen Gemeindevertretern, die insoweit eine ganz schnelle Schaffung von Baufreiheit für den neuen Standort neben der KiTa behauptet hatten, Bedenken geltend gemacht und Änderungen beim Änderungsbebauungsplan eingefordert. Eine zwischenzeitlich an einer Ansiedelung an der neuen Stelle interessierte weitere Ärztin ist mittlerweile ebenso abgesprungen. Auch jetzt vor der Kommunalwahl 2024 steht in den Sternen, ob die Bebauungsplanänderung überhaupt zustande kommt. Die Gemeinde hat immerhin erneut in Ärztezeitungen inseriert, um eine(n) ansiedelungsbereite(n) Ärztin/Arzt zu finden; bislang erfolglos. Angedacht ist eine Arztpraxis mit einem Wohnhaus auf demselben Grundstück, erschlossen durch die Straße Am Zeltplatz.

Es gibt in der alten Gemeindevertretung wohl Gemeindevertreter, die — ohne es auszusprechen — eine anderweitige Nutzung der Fläche neben der KiTa verfolgen.

Die Ansiedelung eines Allgemeinmedizinerpraxis in Seehof wäre für die Gemeinde ein echter Gewinn. Die Ansiedelung wäre kommunalpolitisch — wie ein Supermarkt in erreichbarer Nähe — ein „Leuchtturm“. Es geht um die Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität aller Einwohnerinnen und Einwohner. Das muss vorrangiges kommunalpolitisches Ziel sein.

Günther Wittchow

Ethik-Kodex & Leitbild der Gemeinde

(mit Nachtrag 17.07.2024 am Schluss)

Wissen Sie, was unter dem Begriff „Leitbild der Gemeinde Seehof“ zu verstehen ist? Zur Einhaltung dieses Seehofer Leitbilds sollen sich dem Willen des Gemeindevertreters Baden (ABSH) nach, leider unterstützt durch die CDU-Fraktion und die Mehrheit der Gemeindevertretung, alle Gemeindevertreter über eine ausdrückliche Erklärung zukünftig „freiwillig“ selbst verpflichten.

Auf Betreiben des Gemeindevertreters Baden und mit Unterstützung der CDU-Fraktion wurde durch die Gemeindevertretung in deren Geschäftsordnung folgender § 1 eingefügt:

So wünschenswert ein anständiger Umgang (auch) in der Gemeindevertretung ist, handwerklich ist die Regelung total „verkorkst“. Das fängt an mit dem bemühten „Leitbild der Gemeinde“, welches weder definiert wird, noch auf eine Leitbilddiskussion in der Gemeindevertretung zurückgreifen kann. Fragen Sie einmal eine Einwohnerin/einen Einwohner Seehofs, was das „Leitbild der Gemeinde“ ist. Eine inhaltliche Antwort würde verwundern.

Die Regelung ist im Übrigen vielfach zu unbestimmt:

Es ist von zwei unterschiedlichen möglichen Unterzeichnungszeitpunkten einer Erklärung durch die Gemeindevertreter die Rede, einmal zu Beginn einer Sitzungsperiode, spätestens aber ein Jahr vor deren Ablauf. Eine Erläuterung zu diesen unterschiedlichen zwei Zeitpunkten gibt es nicht. Weiter soll die Erklärung freiwillig von jedem einzelnen Mitglied der Gemeindevertretung abgegeben werden. Soll die Bindungswirkung nur und erst dann eintreten, wenn jeder Einzelne sich verpflichtet hat? Was bewirkt die Verweigerung der Selbstverpflichtung eines einzelnen Gemeindevertreters? Darf man als Gemeindevertreter nicht mehr zur bisherigen Fachärztin gehen, weil diese jetzt auch Gemeindevertreterin ist? Darf man in einer Filiale eines Einkaufsmarktes in Schwerin nicht mehr einkaufen gehen, weil eine Gemeindevertreterin dort Filialleiterin ist? Muss ein Gemeindevertreter bei einem Unfall den herbeieilenden Rettungssanitäter zurückweisen, weil dieser auch Gemeindevertreter ist?

Das „Durchdrücken“ dieser Änderung der Geschäftsordnung im „Hau-Ruck-Verfahren“ ohne vorbereitende Diskussion mit der Behauptung, so kehre endlich Anstand und guter Umgang untereinander in der Gemeindevertretung ein, ist nach Auffassung des Autors dieses Blogs ein Musterbeispiel populistischen Agierens. Dass der antragstellende Gemeindevertreter Baden in der Vergangenheit häufiger selbst ohne gebotenen Anstand aufgetreten ist, ist ein anderes Kapitel, das spielte hier offenbar keine Rolle. Populistisch wird eine eigene Volksnähe und Sehnsucht nach anständigem Verhalten vorgegaukelt, in Wirklichkeit aber das, was die Einwohnerschaft mehrheitlich will und gutheißt, nämlich tatsächlich ein von Anstand und Respekt geprägtes demokratisches Miteinander, eher durch das „Durchpauken“ einer völlig unstimmigen Regelung erneut verletzt. Aus dem Internet wurde eine Ethikregelung eines großen Unternehmens oder einer Landes- oder Bundesverwaltung kopiert – und ohne Nachdenken und durchdachte Anpassung in die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung einer 950-köpfigen Gemeinde eingefügt. Das ergibt schon der für den Ort unpassende Sprachstil („Compliance-Brandmauer“, „Schutzzweck der Norm des § 108 e StGB“, „geheimes Junktim“). Erstaunlich, dass sich hierfür die erforderlichen Handzeichen für eine Mehrheit fanden.

Die Aufnahme des Paragrafen in die Geschäftsordnung bewirkt für sich im Übrigen gar nichts. Sie ist eine reine Showveranstaltung gewesen, die nun dauerhaft (bis zu einer Korrektur) in der Geschäftsordnung nachzulesen ist.

Nachtrag vom 17.07.2024:

In seiner konstituierenden Sitzung der Wahlperiode 2024-2029 am 16.07.2024 hat die Gemeindevertretung Seehof sich eine neue Geschäftsordnung gegeben. Der „Ehtik-Kodex-Paragraf“ wurde — obiger Kritik folgend — gänzlich gestrichen.

Die neue Geschäftsordnung wurde einstimmig ohne Gegenstimmen beschlossen. In dem aktuellen § 1 Abs. 4 der Geschäftsordnung stattdessen aufgenommen wurde wiederholend der neu in der Kommunalverfassung M-V geregelte § 29 Abs. 1 Satz 2:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung sind zu von gegenseitigem Respekt getragenen Umgangsformen verpflichtet, mit denen die Würde der Gemeindevertretung als Ort der demokratischen Willensbildung gewahrt wird.